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Meinung: Recht geschehen

DER PROZESS UM DEN MORD AN JAKOB VON METZLER

Der Prozess gegen den staatlich geprüften Rechtskandidaten Magnus G. geht weiter. Nur seine alten Geständnisse sind nichtig, entschied das Frankfurter Landgericht. Es sieht jedoch keine Hürde darin, dass die Polizei jenem Mensch, der den elfjährigen Jakob von Metzler auf dem Gewissen hat, mit Folter drohte. Das ist keine Überraschung. Die Gerichte stehen in der juristischen Diskussion um Beweisverbote eher auf Seiten der Staatsanwaltschaft. Dies ist nicht Amerika. Dort vergiftet ein verbotener Beweis alle Beweise, die auf Grundlage des ersten gesammelt wurden. Hier geht man mit Angeklagten härter um. Das mag man in gewissen Fällen aus rechtsstaatlichen Gründen bedauern. In dem des Magnus G. nicht. Er hat sich selbst überführt, indem er das Lösegeld abholte und mit ihm auf Einkaufstour ging – und er will geständig bleiben. Der Fall ist ein schlechter Anlass, Prinzipien zu diskutieren, jedenfalls nicht vor einem Landgericht. Das heikle FolterProblem ist damit allerdings nicht gelöst, sondern wohl nur vertagt. Die Frankfurter Richter können sich nun darauf konzentrieren, die Motive des Angeklagten aufzuhellen und die Zwänge, unter denen er gestanden haben mag. Viel erwarten darf man nicht. Furchtbare Taten wie der Mord an Jakob geschehen. Erklären kann man sie nicht.neu

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