Rechtssprechung : Der Fall Torben P.: Hass macht milde
24.09.2011 22:27 Uhr- Das Verfahren ist im April endgültig beendet. Die Revision ist gescheitert, das Urteil von zwei Jahren und zehn Monaten Haft ist rechtskräftig. Seine Anwälte sind dagegen in... - Foto: dpa
- Einer der meistbeachteten Prozesse in Berlin geht zu Ende: Der 18-jährige Torben P. wird zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. - Foto: dapd
- Die Bilder aus der Überwachungskamera zeigen den Angriff. Auf das bereits am Boden liegende Opfer tritt Torben P. mehrmals ein. Zunächst hatte er mit einer Flasche zugeschlagen. - Foto: Reuters
„Menschenunwürdig“ hätten die Medien über den Angeklagten geschrieben, eine „schamlose Jagd“. Also, sagt der Richter, sei die Strafe auch wegen der reißerischen Presse zu mildern, obwohl der Angeklagte selbst mit seiner Tat den Anlass gegeben hatte und seine Schuld erwiesen war. Kann das noch gerecht sein? Einen Straftäter in Watte packen, weil sich die Öffentlichkeit empört?
Die Diskussion darum, die im Fall des Anfang vergangener Woche verurteilten U-Bahnschlägers Torben P. geführt wurde – auch er erhielt wegen des „Medienprangers“ eine mildere Strafe – blieb dem verstorbenen Maler Jörg Immendorff erspart, der, schwer erkrankt, dem nahenden Lebensende mit Koks-Partys und Prostituierten entgegenging.
Die Richter blieben bei ihm sogar mit elf Monaten unterhalb der gesetzlich vorgesehenen Mindeststrafe, aus gesundheitlichen Gründen, aber eben auch wegen erwähnter „menschenunwürdiger“ Berichte über ihn. Ähnlich die beiden Polizisten Wolfgang Daschner und Ortwin Ennigkeit, denen vor Gericht äußerste Milde widerfuhr. Sie hatten, in bester Absicht, einem Verdächtigen mit Folter gedroht, um einem entführten Kind das Leben zu retten; für die vollendete Nötigung, dazu noch im Amt, gab es Mini-Strafen, auch hier unter anderem wegen der Medienberichte, die sie belastet hätten. Schließlich Jörg Kachelmann: Bei ihm hätten die entblößenden Storys, wäre er verurteilt worden, zu massiver Milderung geführt. Der ihm keineswegs wohlgesonnene Staatsanwalt hatte es ausdrücklich so beantragt.
















