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Meinung: Rechtswege: Die Krankheit zum Tode

Der Krankenpfleger Thomas K., 27, hat gestanden, zwischen Januar und September 1996 auf der Intensivstation des Berliner Bundeswehrkrankenhauses fünf schwer kranke Patienten getötet zu haben.

Der Krankenpfleger Thomas K., 27, hat gestanden, zwischen Januar und September 1996 auf der Intensivstation des Berliner Bundeswehrkrankenhauses fünf schwer kranke Patienten getötet zu haben. Wenig später wurde bekannt, dass in der Schweiz ein junger Krankenpfleger in einem Pflegeheim zwischen Dezember 2000 und Mai 2001 neun altersschwache Patientinnen getötet hat.

Wie es zur Aufdeckung in der Schweiz kam, wissen wir noch nicht. Thomas K. hat sich von sich aus bekannt. Ohne sein Bekenntnis hätte man von seinen Taten nie erfahren. Die Entdeckung derartiger Taten ist eher Zufällen zu danken. Der Nachweis ist schwer zu führen. Denn die Tötungsmethoden sind unauffällig. Thomas K. gestand im Maßregelvollzug. In den war er 1998 durch Gerichtsurteil gekommen, nachdem man ihn, einen Brandmeister-Anwärter, als Brandstifter, als den "schlimmsten Feuerteufel von Berlin" ermittelt und ihn anschließend verhaftet hatte. In den Maßregelvollzug wurde er als pathologischer Brandstifter mit "sexueller Funktionsstörung" eingewiesen.

Erkenntnisse eines großen Autors

Der "Stern" hat Anfang Mai in einer sorgfältig recherchierten Geschichte als Erster über Thomas K. berichtet. In seinem Beitrag erinnerte er auch an den inzwischen verstorbenen klinischen Psychologen Dr. Herbert Maisch und sein 1997 erschienenes Buch "Patiententötungen", aus dem der "Stern" auch als Einziger Auszüge gedruckt hatte.

Das Buch hat ein unseliges Schicksal gehabt trotz aller Bemühungen des Kindler Verlags. Es ist nicht mehr auf dem Markt. An positiven Buchbesprechungen in Fachzeitschriften hat es nicht gefehlt.

Doch diese haben die Öffentlichkeit nicht erreicht. Aus rechtlichen und menschlichen Gründen änderte Herbert Maisch die Namen der Angeklagten und des Angeklagten, über die er als hoch angesehener Sachverständiger in ihren Strafprozessen von den Gerichten gehört worden war. Doch der Verfall der rechtlichen Gründe hatte bereits begonnen und von den menschlichen Gründen konnte kaum noch die Rede sein. Die Namen hätten knallen müssen, Bilder hätten dazu gehört.

Doch der Autor war tot. Er stand nicht mehr zur Verfügung für Lesungen, für Gespräche im Rundfunk und Auftritte im Fernsehen. Es ist zu rühmen, dass der Lektor bei Kindler, Klaus Fricke - bewegt vom Schicksal seines Autors, der sein Buch fertig stellte, während der Tod an einer unheilbaren Krankheit auf ihn wartete - darauf verzichtet hat, auf eine Gestaltung zu drängen, die "marktgerecht" nach Kriterien war, die sich unaufhaltsam auf dem Vormarsch befanden.

Ich hatte die Ehre, ein Freund Herbert Maischs zu sein. Und so fasse ich noch einmal zusammen (mit Zitaten von ihm in Anführung), was ich im Vorwort zu seinem nun verschollenen Lebenswerk vergeblich werbend schrieb.

Die "soziale Maschine Krankenhaus" ist nicht auf Patienten eingerichtet, die "weder geheilt werden können noch sterben" dürfen. Die angestiegene Lebenserwartung, die drastisch verbesserten Möglichkeiten der Medizin und die gedankenlose Delegation von Sterben und Tod an Krankenhäuser und Pflegeheime, deren personelle Besetzung und Ausstattung auf die Folgen der höheren Lebenserwartung und der verbesserten Möglichkeiten der Medizin noch nicht eingestellt wurden, sind "globale" Entwicklungen dieses Jahrhunderts: "Eine Gesellschaft, die dem Anblick des Sterbens entfremdet ist, überlässt jenen den Spagat zwischen Anforderung und Realität im Umgang mit Todkranken, die man irrtümlich für zuständig und kompetent hält."

Das Richtige, das im Falschen endet

"Hilflosigkeit und absterbende Gefühle" führen in die "Todesspirale". Die "Grenze zum Töten wird unterspült." Die eigenen Ängste, Gefühle und Bedürfnisse werden auf den Patienten übertragen oder mit denen des Patienten verwechselt. Es gibt unter den Tätern und Täterinnen, die in der westlichen Welt vor Gericht kamen, keinen und keine, die, so weit sie verurteilt wurden, als krank, abartig, als schuldunfähig oder auch nur vermindert schuldfähig anzusehen waren, auch wenn es gelegentlich zu Hilfskonstruktionen der Gerichte kam. Die Täter und Täterinnen galten in ihrem Beruf als hoch engagiert und qualifiziert.

Herbert Maisch sprach auch an, was inzwischen ein für alle sichtbares Thema ist: die Frage nach der Finanzierbarkeit des medizinisch Machbaren. Die "erwartete Tragedauer" eines gesunden Organs wird vor der Transplantation überprüft. "Nicht eine individuelle Disposition lässt Schwestern und Pfleger zu Tätern werden: Es sind vielmehr komplexe gesellschaftliche Veränderungen, die dazu führen, dass sie in und mit der Sinnerfüllung ihrer pflegerischen Aufgabe scheitern."

Gerhard Mauz

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