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Regelung für verwundete Soldaten: Ihre Sicherheit

Bisweilen besteht gute Politik schlichtweg darin, Selbstverständlichkeiten umzusetzen. Was die Bundesregierung am Mittwoch unter dem Wortungetüm „Einsatz-Weiterverwendungsgesetz“ beschlossen hat, ist gut, auch, weil es selbstverständlich ist.

Bisweilen besteht gute Politik schlichtweg darin, Selbstverständlichkeiten umzusetzen. Was die Bundesregierung am Mittwoch unter dem Wortungetüm „Einsatz-Weiterverwendungsgesetz“ beschlossen hat, ist gut, auch, weil es selbstverständlich ist. Es ist die versorgungsrechtlich überfällige Anpassung an jene längst angebrochenen neuen Zeiten, in denen deutsche Soldaten ihr Leben, manchmal auch „nur“ ihre Gesundheit, bei Auslandseinsätzen verlieren. Dass im Ausland verwundete Soldaten nun nicht nur Anspruch auf finanzielle Versorgung, sondern auch auf Rehabilitierung und Weiterbeschäftigung haben, vermeidet jene oft entwürdigenden Situationen, in denen eben noch „vollwertige Mitglieder der Gesellschaft“ zu Bittstellern wurden. Nun haben die Soldaten das Recht auf ihrer Seite. Das schafft – im schlimmsten Fall – Sicherheit für die, die selber Sicherheit schaffen sollen. Die Mühlen der Politik mahlen manchmal langsam. Mehr als ein Jahrzehnt sind Auslandseinsätze der Bundeswehr nun schon Usus. Franz Josef Jung, dem aktuellen Verteidigungsminister, ist das nicht anzulasten. Er selbst ist seit noch nicht einmal zwei Jahren im Amt. In dieser Zeit hat er bewiesen, dass das Schicksal „seiner Soldaten“ ihn nicht kalt lässt – es sind die Soldaten einer „Armee im Einsatz“. Vbn

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