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Renten-Urteil: Arbeit oder Abschlag

Im Grunde fragt man sich, warum die Frage überhaupt gestellt wird: Ist es verfassungskonform, dass man weniger Geld aus der Rentenkasse bekommt, wenn man früher in Rente geht? Was denn sonst, könnte man antworten.

Im Grunde fragt man sich, warum die Frage überhaupt gestellt wird: Ist es verfassungskonform, dass man weniger Geld aus der Rentenkasse bekommt, wenn man früher in Rente geht? Was denn sonst, könnte man antworten. Und auch auf das Bundesverfassungsgericht verweisen, das jetzt so entschieden hat. Unabhängig von den speziellen Fällen, um die es in Karlsruhe ging, weist die Entscheidung jeden Bürger nochmals darauf hin, dass das solidarische Umlagesystem der gesetzlichen Rentenversicherung nicht dazu da ist, Sozialpolitik für bestimmte Gruppen zu betreiben. Frühverrentung und Altersteilzeit waren lange ein beliebtes Mittel zur „Freisetzung“ von Mitarbeitern in konjunkturell oder betrieblich schlechten Zeiten. Und lange hat die Allgemeinheit hier etwas draufgeschlagen, der individuelle Nutzen für Unternehmen wie Arbeitnehmer (wer ginge nicht gern früher in die volle Rente?) wurde vom Rest der Solidargemeinschaft zusätzlich belohnt. Die Karlsruher Richter haben nun betont, dass die seit einigen Jahren geltenden Abschläge bei früherem Renteneintritt in Ordnung sind. Die Lehre lautet auch hier: Zusätzliche Eigenvorsorge ist eine gute Vorbeugung. afk

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