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Richterin Melissa Jackson.

© AFP

Richterin Jackson: "Ich hasse es, Leute unnötig einzusperren"

Dominique Strauss-Kahn hat Glück: Die Richterin, die darüber entscheidet, ob er in Untersuchungshaft bleibt oder nicht, hat Erfahrung mit prominenten Angeklagten.

Vor Melissa C. Jackson standen die mit ihrer Drogenabhängigkeit kämpfende Sängerin Courtney Love, der Basketballstar Jayson Williams, der betrunken einen Unfall verursacht hatte, und Rapperin Foxy Brown, die in einem New Yorker Kosmetiksalon im Streit um die Rechnung handgreiflich geworden war. Je nach Fall reagierte Jackson mal mit Nachsicht, mal mit Härte. Ihre Umsicht hat Strauss-Kahn zwar bisher nicht geholfen. Aber am Freitag folgt der nächste Termin im Strafgericht in Manhattan: die Anklageerhebung. Es ist zuständig für den Vorwurf, er habe am Samstag versucht, ein Zimmermädchen in seinem New Yorker Hotel zu vergewaltigen.

New Yorks Bürgermeister Michael Bloomberg hat Jackson 2003 an das Gericht berufen. 2008 rückte sie an dessen Spitze. Wegen der Lage nahe dem unteren Broadway zwischen der Wall Street und dem Times Square sowie seiner Zuständigkeit für das berühmteste Entertainmentviertel und Bankenzentrum der Erde erlebt es regelmäßig einen Ansturm der Medien. Zuvor hatte Jackson 22 Jahre für die Staatsanwaltschaft in Brooklyn gearbeitet und spielte eine Schlüsselrolle im Kampf gegen Schutzgelderpressung und Betrug.

Sie stammt aus einer illustren Familie, das hilft womöglich im unbefangenen Umgang mit Stars. Sie ist eine Ururenkelin des Präsidenten Theodore Roosevelt. Ihr Großvater Robert H. Jackson war Chefankläger bei den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen gegen die politische und militärische Führung des Dritten Reichs.

Beim ersten Haftprüfungstermin lehnte sie es ab, Strauss-Kahn gegen eine Million Dollar Kaution plus Abgabe seines Passes bis zum Beginn des Prozesses auf freiem Fuß zu lassen. Die Fluchtgefahr sei zu groß. Seine Anwälte bestreiten das. Im Dezember hatte sie der Nachrichtenagentur AP erläutert, wie sie ihre Aufgabe sieht. Der rechtliche Rahmen im Staat New York schreibe vor, bei der Entscheidung über die Untersuchungshaft oder die Verschonung den Charakter des Beschuldigten, den finanziellen Hintergrund, mögliche Vorstrafen und das Strafmaß, das ihm drohe, zu berücksichtigen. Das verlange „eine differenzierte Betrachtung jedes Einzelfalls.“ Diese Aufgabe nehme sie sehr ernst. „Ich hasse den Gedanken, jemanden aus unfairen Gründen einzusperren.“

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