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Meinung: Schöffen - Demokratie oder Dekoration am Richtertisch?

Berichterstattung über fehlende Schöffen in Berlin Zurzeit gibt es wieder einen akuten Mangel an Bewerbern, so dass Zwangsregistrierungen erwogen werden. Ich war selbst fast fünf Jahre Schöffe und möchte meine Sicht darstellen: Die Altersgrenze von 69 Jahren wurde vor Jahrzehnten festgelegt, sie dürfte wegen des demografischen Wandels heute kaum aktuell sein.

Berichterstattung über fehlende Schöffen in Berlin

Zurzeit gibt es wieder einen akuten Mangel an Bewerbern, so dass Zwangsregistrierungen erwogen werden. Ich war selbst fast fünf Jahre Schöffe und möchte meine Sicht darstellen: Die Altersgrenze von 69 Jahren wurde vor Jahrzehnten festgelegt, sie dürfte wegen des demografischen Wandels heute kaum aktuell sein. Ich arbeite noch mit Mitte 70 in mehreren Bereichen, wie viele ehemalige Selbstständige. Aus meiner Schöffenzeit weiß ich, dass Schöffen von zirka 30 Jahren bei vielen Verfahren über keine ausreichende Lebenserfahrung verfügen und deshalb nicht in allen Verfahren urteilsfähig sind. Die Bestallung von Laienrichtern dient ja der Erfüllung der Formel beim Urteil „Im Namen des Volkes“, bewirkt aber noch lange keine selbstständige Urteilsfindung. In fast fünf Jahren wurde mir kein Fall bekannt, in welchem ein Schöffe bei der Urteilsberatung auf seiner Meinung bei der Verkündigung bestand. Immer hatte der Berufsrichter den entscheidenden Einfluss auf das Urteil. Diese Anmerkung hielt ich für die Diskussion um das Problem erforderlich.

Achim Nerchert, Berlin-Tegel

Die Mitwirkung von Schöffen in Strafsachen wird von mancher Seite bestritten. Das Recht sei heute viel zu kompliziert, als dass man dem Bürger die Mitwirkung daran zumuten könne. Aber man erwartet ebenso, dass sich die Bürger an die Gesetze halten, die sie angeblich nur schwer verstehen. Schöffen sollen zum einen für ein verständliches und plausibles Verfahren sorgen. Was ein Schöffe nicht versteht, versteht ein Angeklagter in aller Regel auch nicht. In einer demokratischen Justiz sei der Schöffe als Kontrollinstrument des Volkes entbehrlich geworden. Aber es gibt keinen Endzustand der Demokratie, an dem man auf die demokratischen Institutionen verzichten kann. Man betrachte nur die Entgleisungen mancher Gerichte beim sogenannten „Deal“, bei dem das Bundesverfassungsgericht gerade bemüht werden musste. Gerade die jungen Berufsrichter bedürfen der Mitwirkung von Lebenserfahrung und Menschenkenntnis, die sie auf der Universität nicht erworben haben. Rechtsprechung ist mehr als nur die Anwendung von Gesetzen. Zu Recht hat bereits der Rechtsphilosoph und -politiker Gustav Radbruch gesagt: „Im Strafrecht kommt auf ein Gramm Rechtskenntnis ein ganzer Zentner Menschenkenntnis.“ Die Rechtsprechung in Strafsachen ist zu wichtig, als dass man sie nur den Juristen überlassen könnte. Sicher sind Wirtschaftsstrafverfahren für den Durchschnittsbürger schwer zu durchschauen. Dann muss man Schöffen finden, die sich in Unternehmensführung auskennen. Durch seine Ausbildung hat auch der Berufsrichter damit keine originäre Erfahrung. Und das merkt man vielen Entscheidungen an. Hat ein Schöffe denn Einfluss? Der Leser bemängelt, dass viele Schöffen sich der Auffassung der Berufsrichter unterordnen. Es gibt solche Schöffen, die ihre Rolle verkennen und glauben, der Berufsrichter habe deshalb recht, weil er es schließlich studiert habe. Erfahrene Schöffen wissen, dass die Mehrzahl der Fragen im Laufe eines Verfahrens rein tatsächlicher und nicht rechtlicher Natur ist. Ob ich einem Zeugen glaube, dass er die Wahrheit sagt, lügt oder sich in seiner Wahrnehmung irrt – das zu beurteilen sind Fähigkeiten, die der Jurist an der Universität auch nicht gelernt hat. Lebenserfahrung und Menschenkenntnis helfen hier viel mehr. Urteile in Strafsachen bedürfen einer Zwei-Drittel-Mehrheit. Im Klartext: Gegen beide Schöffen kann in Deutschland niemand verurteilt werden. Das wiederum bedeutet, dass die Schöffen die gleiche Verantwortung für das Urteil tragen wie die Berufsrichter. Wer eine solche Verantwortung nicht übernehmen kann, darf sich nicht um das Schöffenamt bemühen. Die Berufsrichter haben die Pflicht, das Urteil entsprechend der Abstimmung zu schreiben. Das OLG Oldenburg z.B. hat dem Vorsitzenden einer Kleinen Strafkammer ins Stammbuch geschrieben, dass die „Überzeugungsbildung der Laienrichter … vom Berufsrichter uneingeschränkt zu respektieren (ist). Er darf ihnen nicht durch die Formulierung der Urteilsgründe gewissermaßen ’in den Rücken fallen’.“ Wo liegen die Schwachpunkte einer effektiven Mitwirkung? In der laufenden Wahl muss es gelingen, diejenigen auf den Schöffenstuhl zu bringen, die über Bereitschaft und Selbstbewusstsein verfügen, über ihre Mitmenschen zu Gericht zu sitzen. Die zufällige Auswahl aus dem Melderegister hat der BGH nicht nur untersagt, sie öffnet auch ungeeigneten Personen vom Alkoholiker bis zum Rechtsextremisten das Tor in die Gerichte. Die Gemeinden und Jugendhilfeausschüsse sind berufen, den Schöffenwahlausschüssen geeignete Vorschläge zu machen. Leider bestehen hier noch Defizite. Aber auch der Gesetzgeber könnte das antiquierte Wahlsystem deutlich entbürokratisieren und vereinfachen. Leider haben unsere politischen Parteien in ihren rechtspolitischen Programmen die Beteiligung des Volkes an der Rechtsprechung nicht auf der Agenda. Insoweit hat der Leser recht, wenn er eine größere Sensibilität auch in der Bevölkerung anmahnt. Für die Schöffinnen und Schöffen, die 2014 neu ins Amt kommen, geben Bundes- und Landesverbände der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter Starthilfen für das Ehrenamt (www.schoeffen.de).

— Hasso Lieber, Rechtsanwalt und Staatssekretär für Justiz a.D.; Vorsitzender Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter; Präsident des European Network of Associations of Lay Judges

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