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Meinung: Schulsenator in der Pflicht

"Unterschiede zwischen Schulen werden größer" vom 16. April Fast täglich wurde in letzter Zeit über Probleme beim Übergang von der Grundschule auf eine der Schulen des Sekundarbereichs berichtet.

"Unterschiede zwischen Schulen werden größer" vom 16. April

Fast täglich wurde in letzter Zeit über Probleme beim Übergang von der Grundschule auf eine der Schulen des Sekundarbereichs berichtet.

Bildungssenator Zöllner erklärte lapidar, es gebe eben Schulen, die „weniger attraktiv“ seien als andere. Genau das ist das Problem! Laut Grundgesetz, Artikel 7, steht das gesamte Schulwesen unter der Aufsicht des Staates. Die für das Schulwesen politisch Verantwortlichen haben für die Gleichwertigkeit der Schulen zu sorgen. Nicht für die Gleichartigkeit, für die Gleichwertigkeit! Und daran hapert es.

Wenn Eltern sicher sein könnten, dass in allen Schulen die gleichen pädagogischen Prinzipien verwirklicht werden, vor allem der Grundsatz einer möglichst optimalen individuellen Bildungsförderung aller Kinder und Jugendlichen, müssten Eltern nicht mehr die Angst haben, ihr Kind komme auf eine „weniger attraktive“ Oberschule.

Im Übrigen: Alle Probleme, die immer mit einem Schulwechsel verbunden sein können, entfielen, gäbe es auch bei uns, wie international üblich, nur noch „Gemeinschaftsschulen“, in denen alle Kinder und Jugendlichen bis zum Ende der 10. Klasse – ohne Schulwechsel nach Klasse 4 oder 6 – miteinander und voneinander lernen und individuell in ihrer Bildungsentwicklung gefördert werden.

Peter Heyer, Berlin-Steglitz

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