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Sexualverbrechen: Unser Leben im Rechtsstaat

In Nordrhein-Westfalen wurde ein Vergewaltiger entlassen, nach 14 Jahren Haft. Er hat drei Mädchen vergewaltigt und sadistisch misshandelt, Gutachter sehen Wiederholungsgefahr. Sollen sie ihn weiter bewachen, für viel Geld?

Wir alle, zumindest fast alle, sind froh, in einem Rechtsstaat zu leben. Und in diesem Fall ist das „wir“, von dem wir Journalisten oft missbräuchlich Gebrauch machen, tatsächlich angebracht. Niemand möchte ohne Gesetz, ohne Urteil und ohne Anklage eingesperrt werden. Niemand möchte damit rechnen müssen, von einem wütenden Mob gelyncht zu werden. Ist es nicht beruhigend, dass für alle die gleichen Gesetze gelten?

In Nordrhein-Westfalen wurde ein Sexualverbrecher entlassen, ein gewisser Karl D., nach 14 Jahren Haft. Er hat drei Mädchen vergewaltigt und sadistisch misshandelt, zwei Gutachter sprachen von einer schwer gestörten Persönlichkeit und erheblicher Wiederholungsgefahr. Er wird ununterbrochen überwacht, das kostet viel Geld. D. lebt jetzt in einem Dorf, im Haus seines Bruders. Dieses Haus wird seit Wochen belagert. Sie fordern, dass er wieder eingesperrt wird, oder dass er abhaut. Auf einem Foto ist ein Kind zu sehen, das vor dem Haus ein Schild hochhält, mit der Aufschrift: „Raus, du Sau!“ Als D. verurteilt wurde, hat das Gericht von der Möglichkeit abgesehen, gegen ihn das Rechtsmittel der Sicherheitsverwahrung zu verhängen. Man muss sich den schlimmstmöglichen Fall vor Augen halten: D. vergewaltigt wieder ein Kind. Was dann?

Keine Strafe ohne Urteil. D. hat seine Strafe abgesessen, solange er sich nichts Neues zu schulden kommen lässt, ist er unantastbar, und nur aus einem Bauchgefühl heraus wird bei uns niemand eingesperrt. Wenn er mein Kind anrühren würde, dann wäre ich sicher halb wahnsinnig vor Schmerz, ich weiß nicht, was ich dann sagen oder tun würde. Aber ich kann, zum Glück, aus sicherer Distanz auf diese Sache blicken. Und dabei sehe ich, dass es den Rechtsstaat nur ganz gibt oder gar nicht. Auch Fehlurteile gelten, so lange, bis sie aufgehoben werden, und wenn die Gesetze schlecht sind, dann müssen sie geändert werden, bis zu ihrer Änderung aber gelten sie. Das ist, so pathetisch es klingt, die Grundlage unseres Zusammenlebens, und wenn wir auch nur ein einziges Mal zulassen, dass ein Bauchgefühl mehr wert ist als ein Gesetz, dann öffnen wir, vielleicht sogar mit den besten Absichten, die Tür zu Willkür und Barbarei. Es geht dabei nicht um die Abwägung zwischen einem abstrakten Prinzip und einem realen Menschenleben – in allen Staaten, in denen das Recht nichts wert ist, sterben massenhaft unschuldige Menschen, und zwar genau deshalb. Den Satz „um des Rechtsstaats willen nehme ich die Misshandlung eines Kindes in Kauf“ könnte ich aber nicht aussprechen, das bringe ich nicht über mich, obwohl meine Argumentation genau darauf hinausläuft. Sollen sie ihn weiter bewachen, für viel Geld? Auf manche Fragen gibt es keine gute Antwort.

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