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Sicherungsverwahrung: Spiel auf Zeit

Der Berliner Senat muss die sicherheitsverwahrten Häftlinge auf ein Leben außerhalb der Zelle vorbereiten. Darauf haben Gefangene ein Recht. Und die Öffentlichkeit auch.

Viele Berliner sind erleichtert; für sicherungsverwahrte Gefangene aber ist die abgelehnte Haftentlassung von W. eine schlechte Nachricht. 21 Jahre hat der Mörder bereits verbüßt, doch die Richter halten ihn offenbar weiterhin für eine Bedrohung der Öffentlichkeit – auch wenn der Europäische Gerichtshof die Freilassung der nachträglich zu Sicherungsverwahrung Verurteilten verlangt hat. In Berlin, wo dieser Tage neun Häftlinge und weitere 13 in nächster Zeit zur Entlassung anstehen, war der Fall W. ein Präzedenzfall: Er hatte von diesen 13 wegen eines stabilen privaten Umfelds die besten Chancen, sich wieder im normalen Leben einzugliedern. Für die anderen Sicherungsverwahrten schwinden nun erst recht die Hoffnungen. Während andere Bundesländer offenbar schon 16 von 80 Betroffenen heimlich entlassen haben, spielt die Justiz in Berlin auf Zeit und will warten, bis BGH oder das Verfassungsgericht höchstrichterlich entscheiden. Den Berliner Senat enthebt das aber nicht von der Pflicht, die Häftlinge trotzdem auf ein Leben außerhalb der Zelle vorzubereiten, damit sie danach nicht sofort wieder zur Gefahr werden. Darauf haben Gefangene ein Recht. Und die Öffentlichkeit auch.

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