zum Hauptinhalt
Porträtbild des CDU-Politikers Siegfried Kauder

© dpa

Siegfried Kauder: Der Kandidat, nicht die CDU hat den Schaden

Siegfried Kauder beharrt auf seine unabhängige Bundestagskandidatur - die Union droht ihm mit einem Parteiausschlussverfahren. Dabei gäbe es eine Alternative: Man könnte ihn auch einfach machen lassen

Exklusion durch Irrsinn, das gibt es nicht nur wie bei Gustl Mollath unter Zuhilfenahme von Richtern und Psychiatern, das gibt es auch durch das Urteil der Öffentlichkeit. Erleben darf dies gerade der Bundestagsabgeordnete Siegfried Kauder (CDU), Bruder des Fraktionschefs, der in seinem Wahlkreis als unabhängiger Kandidat gegen einen formell gekürten CDU-Bewerber antritt. Nun droht Kauder ein Parteiausschluss. Und hinter vorgehaltener Hand heißt es: Psst, der ist krank. Stimmt das, braucht er vielleicht Hilfe. Falls nein, wäre dies die wirksamste Art, jemanden zu erledigen.

Welcher Fall vorliegt, müssen andere beurteilen, es ist nur so: Zum Beleg der Diagnose die Querschuss-Kandidatur von Kauder heranzuziehen, wäre verfehlt. Seine Partei tut derzeit so, als gäbe es für sie keine Alternative. Man würde ja sein Bestes wollen, aber so stehe es nun mal in der Satzung. Tut uns leid.

Richtig ist, dass Siegfried Kauder mit seinem Handeln einen im CDU-Statut geregelten Tatbestand für „parteischädigendes Verhalten“ erfüllt. Mit dieser Feststellung ist der Weg zum Ausschluss aber noch weit. Denn erstens ist der Rauswurf laut Satzung wie laut Parteiengesetz eine Ermessensentscheidung, also keineswegs zwingend; und zweitens genügt der Satzungsverstoß nicht, um das Ermessen zu eröffnen, sondern der Delinquent muss der Partei tatsächlich „damit schweren Schaden zugefügt“ haben.

Der Vorsitzende des Rechtsausschusses Kauder, ganz Jurist, argumentiert, dies könne doch erst nach der Wahl festgestellt werden. Eine nüchterne Betrachtung, die einen wahren Kern enthält. Man stelle sich nur einmal den – unwahrscheinlichen – Fall vor, dass der CDU-Mann Kauder seinen CDU-Mitbewerber haushoch schlägt. Ein furioser Wahlkreissieg für die Union. Wie sollte die Partei geschädigt sein? Sie wäre es nur, wenn Kauder danach ausgeschlossen würde. Eine Selbstschädigung.

Doch so nüchtern geht es in der Politik nicht zu, schon gar nicht in Parteien. Es geht natürlich um den Affront, die Kränkung, das Unbotmäßige. In dieser Hinsicht sind Parteien aus der Zeit gefallen. Überall wird Flexibilität, Offenheit, Vielfalt gepredigt. Bei Parteien ist das Selbstverständnis in dieser Hinsicht über die römische Schlachtordnung nicht hinausgekommen. Was zählt, ist Geschlossenheit. Die ewige Parteitagsformel.

Vor Gericht hätte Kauder wenig Chancen, weil staatliche Gerichte die Entscheidungen der Parteigerichte nur eingeschränkt kontrollieren dürften. Was richtig ist, denn Parteien sollen die Willensbildung staatsfern organisieren. Laut Grundgesetz jedoch muss ihre innere Ordnung demokratischen Grundsätzen entsprechen. Mit einem zeitgemäßen Verständnis davon könnte man Kauder auch mal seinen Weg gehen lassen. Schaden nimmt derzeit nur er – nicht seine Partei.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false