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Meinung: Simulierte Veränderung

Es ist alles gut gemeint – aber: Ist es auch gut? Das Bundeskabinett will die Jugend besser schützen, so soll es künftig für Computerspiele, wie bei Videos und Filmen schon üblich, eine Kennzeichnung des Mindestalters geben.

Es ist alles gut gemeint – aber: Ist es auch gut? Das Bundeskabinett will die Jugend besser schützen, so soll es künftig für Computerspiele, wie bei Videos und Filmen schon üblich, eine Kennzeichnung des Mindestalters geben. Das kann nicht schaden. Allerdings zeigen sich bisher weder Jugendliche noch Video-Verleihe sonderlich beeindruckt von den kleingedruckten Altersangaben. Und auch der Vorspann im Fernsehen nutzt nichts, wenn Kinder allein vorm Fernseher sitzen. Entsprechend gering ist die Chance, dass die neue Kennzeichnungspflicht irgendeine Auswirkung hat, so lange sich Eltern nicht die Mühe machen zu schauen, womit ihre Kinder sich beschäftigen. Auch die Erweiterung der Kompetenzen der „Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften“ ist vielleicht gut gemeint. Die Beamten sollen künftig neben Filmen und Videos künftig auch Computerspiele durchforsten, im Falle der „Jugendbeeinträchtigung“, also bei Gewaltverherrlichung oder Pornografie, dürfen sie ein Werbe- oder Abgabeverbot verhängen. Klingt resolut, aber all die Gesetze für das Verbot solcher Medien gibt es längst. Bisher wurden sie weitgehend ignoriert –auch von den Beamten der Bundesprüfstelle. Bleibt als letzte durchschlagende Maßnahme noch das Werbeverbot für Tabak und Alkohol im Kino vor 22 Uhr. Das ist auch für uns Erwachsene schmerzlich. Zumindest schaden wird es aber nicht. svs

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