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Meinung: Sollten Richter besser geschult werden?

„UN rügen Deutschland wegen Sarrazin“ vom 18. April Richterliche Unabhängigkeit ist ein sehr hohes Gut, deshalb ist sie auch in der Verfassung garantiert.

„UN rügen Deutschland wegen Sarrazin“

vom 18. April

Richterliche Unabhängigkeit ist ein sehr hohes Gut, deshalb ist sie auch in der Verfassung garantiert. Ich bin froh, dass wir sie haben. Das war nicht immer so. Die Zeiten sind noch nicht so lange her, da wurde den Richtern von Ideologen vorgegeben, wie sie Recht zu sprechen haben.

Umso ungeheuerlicher ist die Forderung des Türkischen Bundes Berlin (TBB), Richter müssten besser geschult werden, weil ihre Anwendung der Paragrafen zu frei sei, nämlich nicht im Sinne des Türkischen Bundes. Geradezu skandalös ist, dass der Türkische Bund das gleich selbst in die Wege leiten will.

Barbara Berger, Berlin-Johannisthal

Sehr geehrte Frau Berger,

nach unserer Verfassung ist die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden (Art. 20 Abs. 3 GG) und die Richter (gemeint sind natürlich jeweils beide Geschlechter) sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen (Art. 97 Abs. 1 GG). Dieses ist in der Tat ein hohes Gut. Diese besondere Stellung jedes einzelnen Richters in Deutschland besteht aber nicht um ihrer selbst willen, sondern ist mit Pflichten verbunden, die im Richtereid (§ 38 Abs. 1 DRiG) formuliert sind. Jeder Richter schwört, dass er sein Amt getreu dem Grundgesetz und getreu dem Gesetz ausüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit dienen wird.

Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern „anvertraut“ (Art. 92 GG). Dieses Vertrauen verlangt von jedem Richter eine gewissenhafte und verantwortungsbewusste Ausübung der rechtsprechenden Gewalt. Das ist richterliche Ethik, bei der es darum geht, dem Anliegen, das das Staatsvolk als Träger des Gemeinwesens an die Rechtsprechung stellen darf, gerecht zu werden. Das Grundgesetz beschreibt keine wertneutrale, sondern eine wertgebundene Ordnung. Dieses Wertesystem stellt die sich frei entfaltende menschliche Persönlichkeit und ihre Würde in den Mittelpunkt einer sozialen Gemeinschaft. Gerichtliche Verfahren müssen den darin enthaltenen Wertentscheidungen gerecht werden. Deshalb müssen Richter nicht nur fachlich befähigt, sondern auch eine Persönlichkeit sein. Eine nur formal korrekte, im Übrigen uninteressierte, kühle, innerlich distanzierte Haltung gegenüber diesem Wertesystem genügt nicht und kann das entgegengebrachte Vertrauen aus Art. 92 GG nicht rechtfertigen. Der Richter des Grundgesetzes ist Staatsbürger in Robe, der die Grundrechte zur eigenen Sache macht, pflichtbewusst, gemeinwohlorientiert und gemeinwohlförderlich.

Mit der Bindung an Gesetz und Recht besteht für jeden Richter die Aufgabe nicht nur im Erkennen und Aussprechen von Entscheidungen des Gesetzgebers. Seine Aufgabe ist es auch, Wertvorstellungen, die der verfassungsmäßigen Rechtsordnung immanent sind, aber in den Texten des geschriebenen Gesetzes nicht oder nur unvollkommen zum Ausdruck gelangt sind, ans Licht zu bringen und in Entscheidungen zu realisieren. Der Richter muss sich dabei von Willkür freihalten. Seine Entscheidung muss auf rationaler Argumentation beruhen. Er muss unter Umständen einsichtig machen können, dass das geschriebene Gesetz seine Funktion, ein Rechtsproblem nach den Wertentscheidungen des Grundgesetzes gerecht zu lösen, nicht erfüllt.

Um die innere Unabhängigkeit zu erlangen und zu bewahren ist es erforderlich, sich immer wieder bewusst zu machen, welche äußeren und inneren, leicht oder weniger leicht erkennbaren Faktoren diese Unabhängigkeit beeinträchtigen können. Dazu gehören neben dem Karrieredenken auch Alltagsroutine und Arbeitsbelastung. Die wahre Gefahr kommt nicht von außen, sondern liegt in einer langsamen Erschöpfung des Gewissens von innen heraus, einem Gefügigwerden oder Resignieren. Das sind die Faktoren, die zu geistiger Trägheit sowie Verkümmerung kritischer Neugier und menschlicher Sensibilität führen können.

Eine vielfältige Weiterbildung ist zur Bewahrung der inneren Unabhängigkeit unverzichtbar. Dem trägt das Angebot der Deutschen Richterakademie mit Fortbildungen zu Themen wie Rassismus, Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit, Integration und wechselseitigem Verstehen seit vielen Jahren Rechnung. In Bildungsstätten wie der evangelischen Akademie in Bad Boll wird seit Jahren über richterliche Ethik allgemein oder über Teilaspekte wie interkulturelle Kompetenz diskutiert. Wenn nun der Türkische Bund die Wertentscheidungen des Grundgesetzes mit den Richtern in Deutschland diskutieren will, ist das nicht skandalös, sondern zu begrüßen. Eine solche Diskussion reihte sich in bestehende Fortbildungen ein, bei denen sich Richterinnen und Richter mit der Vielfalt der Meinungen auseinandersetzen, um dem Richterethos im demokratischen Staat zu entsprechen.

— Martin Wenning-Morgenthaler, Sprecher des Bundesvorstandes der Neuen Richtervereinigung (NRV)

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