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Staatliche Mittel, stattlicher Streit: Sollen antifaschistische Linksextreme mit Steuergeldern gefördert werden?

Bundesfamilienministerin Schröder will die Vergabe von Fördermitteln gegen Rechtsextremismus von einer Bedingung abhängig machen - der Unterschrift unter eine "Demokratieerklärung". Viele Initiativen sehen sich einem Pauschalverdacht ausgesetzt.

Von Frank Jansen

Es schwelt ein Konflikt im Land, der sich zu einer Art Kulturkampf auswachsen könnte. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder, einst in der hessischen CDU stramm konservativ sozialisiert, legt sich mit dem breiten Spektrum der Linken an. Grüne, Sozialdemokraten, Gewerkschafter, Linksparteiler und Antifagruppen attackieren die Ministerin, zunehmend heftig. Schröder ist das erste Mitglied einer Bundesregierung, das die Vergabe von Fördermitteln für Initiativen gegen Rechtsextremismus von einer Bedingung abhängig macht – der Unterschrift unter einer „Demokratieerklärung“. Da soll Treue zum Grundgesetz bekundet werden, andernfalls gibt es kein Geld. Eine kompromisslose Ansage.

Die Initiativen sollen zudem nicht nur sich selbst als lupenreine Demokraten präsentieren, sondern auch mögliche Projektpartner durchleuchten und dabei auf Berichte des Verfassungsschutzes zurückgreifen. Das lehnen viele Initiativen als Gesinnungsschnüffelei ab. Doch Schröder will das Risiko, Linksextremisten könnten mit staatlichen Mitteln gepäppelt werden, auf null herunterfahren.

Der Gedanke an sich ist logisch. Warum sollten mit Steuergeldern Leute finanziert werden, die der Demokratie ähnlich ablehnend gegenüberstehen wie dem Rechtsextremismus? Wer eine rote Diktatur oder eine schwarzrote Anarchie als geeignete Alternative zum neobraunen Treiben propagiert, hat kein Geld vom Staat verdient.

So weit die Theorie. Doch die Realität ist komplizierter. Wer als linksextrem anzusehen ist, vermag selbst der Verfassungsschutz nur zum Teil zu definieren. Bei Autonomen und DKP ist die Sache klar, bei der Linkspartei schon weniger. Und so heißt es in den Hinweisen des Ministeriums zur Demokratieerklärung denn auch, die Zusammenarbeit eines „Zuwendungsempfängers“ mit der Partei Die Linke sei nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Aber beispielsweise mit der Kommunistischen Plattform in der Partei. Doch Linkenchefin Gesine Lötzsch sucht bekanntlich ebenfalls nach Wegen zum Kommunismus. Sollten sich Initiativen gegen rechts also doch von der Linkspartei in toto fernhalten?

Dies ist nur ein Punkt, der Schwächen in Schröders Argumentation offenbart. Und der renommierte Berliner Verwaltungsrechtler Ulrich Battis hat in einem Gutachten die Demokratieerklärung als weitgehend „mit dem Grundgesetz nicht vereinbar“ bezeichnet. Die Ministerin aber bleibt stur, offenbar sieht sie eine Gelegenheit, ihr Profil zu schärfen. Dass ihre Methode nicht taugt, um Initiativen gegen Rechtsextremismus zu impfen gegen Linksextremismus, will Schröder indes nicht wahrhaben. Wie auch die Gefahr, Linksextremisten könnten die Demokratieerklärung lässig unterschreiben und die Staatsknete einsacken.

Es gäbe einen Weg, der weniger strittig erscheint. Sollte das Ministerium vor der Vergabe von Fördermitteln Bedenken haben, könnte es selbst den Verfassungsschutz befragen. Anstatt alle Initiativen einem Pauschalverdacht auszusetzen.

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