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Sterbehilfe: Das Geschäft mit dem Tod

Der Tod – ein Tabu? Ein verdrängtes Thema? Nicht auf Youtube, nicht im Fernsehen, nicht in der Presse. Dort wird der Tod auf den Reiz als Programm reduziert: Und manches, was da läuft, erinnert an Pornografie. Sterbepornografie.

Als Thomas Wolff den Brief an Roger Kusch schreibt, hat er noch 14 Wochen zu leben. „Einzig rechten Arm u. rechte Hand“ könne er bewegen. „Diese Option möchte ich mit Ihnen nutzen u. bitte Sie zeitnahe um einen Hausbesuch.“ Am Samstag vergangener Woche kommt Kusch, und Wolff stirbt. Es ist der erste Suizid, den der Hamburger Sterbehelfer in Berlin begleitet hat; zugleich wollen die Länderkollegen des früheren CDU-Justizsenators erneut einen Anlauf unternehmen, organisierte Sterbehilfe per Strafgesetz zu verbieten, und Berlin fordert ein Verbot im Gewerberecht.

Thomas Wolff starb einen Tod, über den geredet werden muss. Und darf. Not, Angst, Leid, Erlösung – alles ist öffentlich, jeder kann dabei sein. Wer die Gefühle des Gestorbenen kennenlernen will, der muss sich nur das Video auf Kuschs Website anschauen, wie sich Wolff – nackt, gezeichnet und hilflos – zu seinem Ende erklärt. Daneben ein gut gewachsener Kusch in dunklem Anzug, als Assistent und Partner, oder, wie sich aufdrängt: als Gegensatz.

Der Tod – ein Tabu? Ein verdrängtes Thema? Nicht auf Youtube, nicht im Fernsehen, nicht in der Presse. Der Tod des Thomas Wolff mag in einer Art Spartenkanal laufen, Schicksale von krebskranken Kindern oder wie das eines todkranken Eishockeytorwarts, das die Nation derzeit rührt, sind Massenware mit einem Millionenpublikum. Die nahe, intime Betrachtung fremden Sterbens übt einen eigentümlich fesselnden Reiz aus, der viele Reize zu übertreffen scheint. Er lässt erschaudern, mitfühlen, leiden, er reinigt und erbaut. Jeder ist ein Mensch, jeder stirbt und kann Vergänglichkeit eindrucksvoll vorauserleben, in Bildern und Tönen, in Bestsellern und Reportagen. Die Reduktion auf den Reiz als Programm: Manches, was da läuft, erinnert an Pornografie. Sterbepornografie.

Nun ist es jedem in gewissen Grenzen erlaubt, sich zu entblößen und das Entblößte zu vertreiben, selbst wenn er im Sterben liegt. Der Pornografie jedoch ist eine Spitze genommen, in der Öffentlichkeit ist sie nicht präsent. Ähnliches planen die Unionsjustizminister für das Sterben und die organisierte Hilfe dafür. Sie soll möglich bleiben, aber nicht beworben werden dürfen. Dies ist ein milderer Vorschlag als der vom Frühjahr. Damals wollte der Bundesrat keinen Entwurf beschließen, weil man sich von Kusch und Co. nicht treiben lassen wollte. Das ist eine aufgeklärt unpopulistische Haltung, nur erledigt sie das Thema nicht.

Die Politik sollte handeln, bedacht und sensibel. Der Vorstoß der Unionsländer geht in diese Richtung. Er lässt der Gesellschaft Raum, die Frage nach dem Freitod als Option für das Lebensende zu erörtern, er gibt auch die Möglichkeit, danach zu handeln. Zugleich setzt er eine absolute Grenze und tabuisiert die Provokation. Er drängt das Freitodgeschäft in die Pornozone. Dass darin ein Sittenurteil liegt, ist selbstverständlich und zu akzeptieren. Wer mehr will, wer den Freitod aus seinem sozialen und religiösen Stigma herauslösen möchte, hilft nicht den Hilfsbedürftigen, sondern benutzt sie, um seine politischen oder gar antireligiösen Ziele zu erreichen. Auch Roger Kusch hatte es in seiner politischen Vita wirksam vermieden, als Humanist und Menschenfreund entdeckt zu werden.

Woran hapert es noch? Viele Länder wollen ein Gesetz, nur im Bund ist man skeptisch, weil man meint, das Verbot passe nicht ins Konzept eines Strafgesetzes, das die Assistenz zum Freitod prinzipiell erlaubt. Zudem müsse man nicht alles, was verwerflich sei, auch tatsächlich ahnden. Das mag richtig sein, Strafrecht ist die Ultima Ratio und soll es bleiben. Doch spiegeln sich hier auch kollektive Wert- und Würdebegriffe, die wir für besonders wichtig halten. Werbung für den Freitod verdient es, in diesen Verbotskanon aufgenommen zu werden. Sollte man sich darauf nicht einigen können, müssen Alternativen diskutiert werden, im Polizeirecht oder im Gewerberecht, wie Berlin es will. Hauptsache, es nimmt ein Ende mit diesem Ende.

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