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Steuerbetrug und Selbstanzeige: Der kleine Unterschied

Als Hans Eichel im Jahre 2004 Steuersünder durch eine attraktive Amnestie überreden wollte, sich zu stellen, hatte Alice Schwarzer schon jahrzehntelang Geld in der Schweiz gebunkert. Die meisten Steuerhinterzieher mit dicken Konten in Zug und Zürich handelten seinerzeit wie die berühmte Feministin: Weil sie sich nicht bedroht fühlten, blieben sie und ihre Schwarzgeldkonten unerkannt.

Als Hans Eichel im Jahre 2004 Steuersünder durch eine attraktive Amnestie überreden wollte, sich zu stellen, hatte Alice Schwarzer schon jahrzehntelang Geld in der Schweiz gebunkert. Die meisten Steuerhinterzieher mit dicken Konten in Zug und Zürich handelten seinerzeit wie die berühmte Feministin: Weil sie sich nicht bedroht fühlten, blieben sie und ihre Schwarzgeldkonten unerkannt. Als dann die ersten Steuer- CDs auftauchten, herrschten Angst und Panik in den edlen Wohnbezirken, und es hagelte Selbstanzeigen. Man sieht also: Wem Strafe nicht unmittelbar droht, der hinterzieht weiter seine Steuern. Auch Peer Steinbrück kam daher voriges Jahr auf die Idee, die Strafbefreiung bei einer Selbstanzeige beim Finanzamt nicht mehr für jedermann gelten zu lassen. Das ist ein Ansatz, den die Koalition weiter verfolgen sollte. Ohne Strafe soll bleiben, wer unter 50 000 Euro, also eine Bagatellgröße, hinterzogen hat. Das passiert zuweilen und hat nicht immer mit Betrug zu tun. Wer aber über viele Jahre im Ausland Vermögen anhäuft, tut das bewusst und sollte sich nicht länger mit einem vergleichsweise kleinen Zoll von Strafe freikaufen können. asi

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