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Meinung: Steuern mit Orientierung

„Kirchhof will Steuerpolitik vorantreiben“ vom 29. Juni Seit vielen Jahren sprechen nicht nur Politiker von einer Vereinfachung des deutschen Steuermonsters, und so stellt man sich als ehrbarer Steuerzahler die Steuergesetzgebung vor.

„Kirchhof will Steuerpolitik vorantreiben“ vom 29. Juni

Seit vielen Jahren sprechen nicht nur Politiker von einer Vereinfachung des deutschen Steuermonsters, und so stellt man sich als ehrbarer Steuerzahler die Steuergesetzgebung vor. Transparent, klar und weg mit den unendlichen Schlupflöchern, die doch alleine den Großverdienern zugutekommen. 33 000 Steuerbestimmungen, was für ein Irrsinn, den ohnehin nicht nur die Mehrzahl der überhaupt Steuern zahlenden Bürger gar nicht versteht, sondern nicht wenige Steuerberater räumen ein, dass sie das Steuerdickicht nicht mehr durchschauen.

Wenn ca. 80 Prozent der Weltliteratur zum Steuerrecht sich mit dem deutschen Steuerrecht befasst, macht das anschaulich, dass jetzt ernst gemacht werden muss. Mit einem klaren Bundessteuergesetzbuch wird für alle Bürger Klarheit geschaffen, die Reichen können sich nicht mehr auf null rechnen und unter dem Strich wird das Steueraufkommen dadurch mit Sicherheit nicht niedriger werden. Es muss ja nicht gleich der Bierdeckel des Herrn Merz sein, aber das ewige Gerede über eine Vereinfachung des deutschen Steuerrechts sollte jetzt ein Ende haben.

Frank Hoffmann, Berlin-Dahlem

Einfach den Steuer-Schalter von alt auf neu umlegen, läuft in Bundesrepublikanien nicht. Das macht keiner mit, der Politiker gleich welcher Konvenienz nicht, weil er sich wegen der nicht verlässlich absehbaren Folgen für die Staats-, Länder- und Kommunalfinanzen nicht traut. Der Steuerbürger nicht, weil er dem Staat und den Politikern nicht traut. Prädikat: so nicht mehrheitsfähig.

Mehrheitsfähig wäre aber eine gesetzlich geregelte Orientierungsphase mit Vertrauensschutz: Das neue Steuersystem wird (z. B. 2014) eingeführt. Das alte Steuersystem bleibt parallel dazu langfristig erhalten. Der Steuerbürger kann zwischen alt und neu wählen. Bleibt er vorerst im alten System, kann er jederzeit in das neue System wechseln. Wählt er sofort neu, macht aber schlechte Erfahrungen, kann er nach einem, zwei oder drei Steuerjahren nach alt zurückwechseln. Dort bleibt er dann. Permanentes Systemhopping ist wirksam auszuschließen. Bleibt er vorerst im alten System, kann er jederzeit in das neue System wechseln. Alle ab Steuerjahr 2014 erstmalig hinzukommenden Steuerbürger kommen automatisch in das neue System. Das alte Steuersystem wird „geschlossen“ und wird nicht mehr „gepflegt“. Vorteile: Es ist ein gleitender Übergang gewährleistet, keinem heutigen Steuerzahler wird das neue System aufgezwungen, niemandem entsteht ein tatsächlicher oder gefühlter Schaden,

jeder kann es aber mit Rückkehrrecht testen.

Michael Grunwald, Berlin-Grunewald

Die Ausführungen beziehen sich allein auf die Einkommenssteuer.

Einfach soll das Steuerrecht sein: Auch in Zukunft wird Herr Kirchhof seine Steuererklärung samt Arbeitgeber- und Bankbescheinigungen, Belege über Einnahmen und Ausgaben einreichen müssen. Der Umfang seiner Steuerbescheinigung ändert sich kaum. Da es lange Übergangszeiten zwischen altem und neuem Steuerrecht geben muss, wird das Steuerrecht eine Zeitlang eher verwirrender und unübersichtlicher werden. Gerecht soll es sein: Nehmen wir an, Herr Kirchhof kommt mit seinen Einnahmen aus der Buchveröffentlichung und seinen Versorgungsbezügen auf ein steuerpflichtiges Jahreseinkommen von 100 000 Euro. Nach seinem Modell wird er fast die Hälfte weniger an Steuern entrichten müssen. Dafür lohnt es sich zu kämpfen. Der Geringverdiener wird zwar auch etwas von seinem Tarifmodell profitieren, aber der Wegfall der Sondertatbestände wie Entfernungspauschale, Arbeitszimmer etc. neutralisieren diesen Vorteil wieder. Was ist also an der Reform gerecht? Unbürokratisch soll es sein: Auch in Zukunft wird nicht der Steuerpflichtige bestimmen, welches Einkommen zu versteuern ist, sondern immer noch die Finanzbehörde. Kaum zu glauben, dass außer dem Wegfall einiger Sondertatbestände und Erleichterungen der Prüfumfang bei der Einkommenssteuer entscheidend abnimmt. Einkommensneutral soll die Reform sein: Das wird sie zumindest beim Einkommenssteueraufkommen nicht sein. Im Jahre 2005 rechnete der damalige Finanzminister mit einem hohen zweistelligen Milliardenbetrag an jährlichen Mindereinnahmen. Da stellt sich die Frage, wer bei einem „aufkommensneutralen“ Modell für den Ausgleich sorgt. Möglicherweise diejenigen, die bei seinem Einkommenssteuermodell am wenigstens profitieren – über die geplante kommunale Zuschlagssteuer.

Manfred Herz, Berlin-Kreuzberg

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