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Strafjustiz und Psychiatrie: Recht zweifelhaft

Die Politik tut sich schwer mit ihrem Kampf gegen Rückfalltäter. Nun spricht auch das Bundesverfassungsgericht ein einschränkendes Wort zu einem zweifelhaften Gesetz.

Rechtspolitik ist zurzeit Mollath-Politik. Die Bundesjustizministerin dringt auf ihre Reformvorschläge zur Zwangseinweisung psychisch kranker Straftäter, der Psychologen-Verband möchte das ganze System stationärer Psychiatrie zur Diskussion stellen; da fügt es sich, dass auch das Bundesverfassungsgericht ein einschränkendes Wort zu einem zweifelhaften Gesetz sagt, mit dem zu entlassende Sicherungsverwahrte zu psychisch Gestörten umdeklariert werden, um sie europarechtskonform festhalten zu können.

Mit Mollath hat diese Konstellation wenig zu tun, doch der Beschluss wirft wieder mal ein Licht darauf, wie schwer sich die Politik mit ihrem Kampf gegen Rückfalltäter tut; es geht eben nicht alles im Rahmen des Rechts, was man im Namen der Sicherheit will. Ob dies alles freilich dringlich Anlass für neue, je nach Sachlage schärfere, genauere oder mildere Gesetze sein soll, ist fraglich.

Man sollte die Problematik psychisch kranker Straftäter einerseits und schuldfähiger Täter andererseits auch nicht noch weiter verrühren, als es die Koalition schon getan hat. Der Mollath-Impuls gilt weniger neuen Gesetzen als der Berufspraxis all jener, die Menschen die Freiheit entziehen (müssen): Ärzten und Richtern.

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