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Eine neues NPD-Verbotsverfahren ist in der Diskussion. 2003 scheiterte der Antrag.

© dapd

Streit der Innenminister: Kein Galopp zum NPD-Verbotsverfahren

Ein NPD-Verbotsverfahren kann nur eine von mehreren denkbaren Konsequenzen aus dem Schock über den Terror der Zwickauer Neonazizelle sein, meint Frank Jansen. Zunächst einmal müsste endlich die reale Dimension der rechten Gewalt zur Kenntnis genommen werden.

Von Frank Jansen

Die Innenminister streiten sich auf ihrer Konferenz in Wiesbaden über den großen, existenzvernichtenden Schlag gegen die NPD – und das ist nicht nur schlecht. Wären sich alle einig, flott und forsch einen Verbotsantrag zu zimmern, wie es mancher Politiker gern hätte, dürfte das Risiko wachsen, dass sich das Debakel von 2003 wiederholt. Damals sind Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat mit ihrer Attacke auf die NPD nicht nur gescheitert, weil sich das Bundesverfassungsgericht an den V-Leuten in den Vorständen der rechtsextremen Partei störte.

Die auf politischen Druck hin – vor allem der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder drängelte – eilig verfassten Anträge auf ein Verbot waren insgesamt nicht bis zum letzten Detail durchdacht. Sonst hätten die Hausjuristen in den Ministerien wohl auch rechtzeitig die V-Mann-Problematik erkannt. Doch wird die Lehre aus dem gescheiterten Galopp beherzigt?

Das scheint bei einigen Innenministern und auch Ministerpräsidenten fraglich zu sein. Wenn Bayern beispielsweise einen Verbotsantrag schon in einem halben Jahr für möglich hält und verkündet, es werde keine V-Leute abschalten, scheint der Respekt vor der acht Jahre zurückliegenden Entscheidung des Verfassungsgerichts nicht der größte zu sein. Wie das bei Richtern ankommt, denen nichts heiliger ist als ihre Unabhängigkeit, lässt sich ahnen. Die Hektik einiger Länder zeugt aber auch von einem Mangel an Übersicht bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus an sich.

Ein NPD-Verbotsverfahren, das überdies mehrere Jahre dauern dürfte, kann nur eine von mehreren denkbaren Konsequenzen aus dem Schock über den Terror der Zwickauer Neonazizelle sein. Was die Republik jetzt eher voranbrächte, wäre eine Debatte über eine Strategie gegen den Rechtsextremismus überhaupt. Die Aufrüstung des Verfassungsschutzes und die engere Vernetzung mit der Polizei sind dabei nur ein erster Schritt.

Zunächst einmal müsste endlich die reale Dimension der rechten Gewalt zur Kenntnis genommen werden. Immer noch mangelt es an politischem Willen, die Diskrepanz zwischen der offiziellen Zahl von 48 Todesopfern rechter Gewalt seit der Wiedervereinigung und den vom Tagesspiegel und zwei weiteren Zeitungen recherchierten 138 Toten aufzuklären. Die zehn Morde der Terrorzelle sind da noch gar nicht eingefügt. Im Bundestag hat vergangene Woche nur die Fraktion der Grünen einem Antrag der Linkspartei zugestimmt, die Zahlen prüfen zu lassen. Und von den Ländern schaut sich bislang nur Sachsen-Anhalt regionale Altfälle an, die als unpolitisch eingestuft sind und wohl doch rechte Tötungsverbrechen waren. Das Zögern und Zaudern ringsum hingegen ist unbegreiflich.

Überfällig ist zudem eine klare Struktur für die Förderung der vielen Initiativen gegen Rechtsextremismus. Auf dem Lande sind sie manchmal die Einzigen, die sich mit langem Atem braunem Straßenterror und „normalem“ Alltagsrassismus entgegenstellen. Dennoch müssen sie immer wieder um staatliche Gelder betteln und werden dann noch genötigt, sich per Unterschrift als lupenreine Anti-Extremisten auszuweisen.

Anstatt auf dieser Klausel zu beharren, sollte die Bundesregierung darüber nachdenken, wie die Idee einer Bundesstiftung als Dach für die Initiativen zu realisieren wäre. Die Vorteile sind offenkundig: Eine Stiftung mit garantiertem Etat könnte eine kontinuierliche Finanzierung gewährleisten, aber auch eine regelmäßige Evaluierung des so geförderten Engagements gegen Rechtsextremismus. Warum gibt es das nicht längst?

Es ist zu befürchten, dass sich die politische Debatte weiter nur auf ein NPD-Verbot fokussiert und selbst ergänzende Vorschläge zur Bekämpfung der Partei eine Randnotiz bleiben. Die Anregung aus Niedersachsen, der NPD den Geldhahn abzudrehen und dafür das Grundgesetz zu ändern, wäre womöglich leichter zu realisieren als ein Verbot – und würde die klamme Partei hart treffen. Ideen für den Kampf gegen den Rechtsextremismus gibt es genug. Wann wird der Wille stärker, sie auch umzusetzen?

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