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Swift-Abkommen: Keine Abnicker

Wer nachschaut, was das englische Wort „swift“ heißt, stößt dabei auf folgende Bedeutungen: eilig, rasch, schnell. Ziemlich eilig hat es auch die EU-Kommission, wenn es um die Verabschiedung eines „Swift“-Abkommens mit den USA geht.

Wer nachschaut, was das englische Wort „swift“ heißt, stößt dabei auf folgende Bedeutungen: eilig, rasch, schnell. Ziemlich eilig hat es auch die EU-Kommission, wenn es um die Verabschiedung eines „Swift“-Abkommens mit den USA geht. Von den US-Terrorfahndern ganz zu schweigen: Sie hätten lieber heute als morgen eine Vereinbarung zur Übermittlung europäischer Bankdaten in die USA, mit der eine vermeintliche Sicherheitslücke geschlossen werden soll. Der Wunsch, schnell eine tragfähige rechtliche Basis für das Ausspähen der Bankdaten zu finden, mag verständlich sein. Dies gilt nicht zuletzt aus Sicht der Europäer, deren Fahndung gelegentlich von den Erkenntnissen auf US-Seite profitiert. Und trotzdem – das Europaparlament wird den Sicherheitsbehörden kaum den Gefallen tun, die neue Vereinbarung einfach nur abzunicken. Dass sie sich ihrer Macht bewusst sind, haben die EU-Abgeordneten schon einmal mit ihrem Veto gegen eine ungebremste Datenübermittlung gezeigt. Auch von der Sache her sind ihre Bedenken gerechtfertigt: Die Befugnisse der US-Behörden beim Umgang mit EU-Kontodaten erscheinen beim Blick auf den Entwurf für ein neues Abkommen immer noch als zu weitgehend. ame

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