zum Hauptinhalt

Meinung: Tatort Zelle

In Siegburg wurde ein Häftling gefoltert und ermordet – weil die Justiz ihn nicht schützte

Von Robert Birnbaum

Es kommt oft vor in unseren Gefängnissen, dass Gefangene andere Gefangene quälen. Wir hören und lesen selten von dieser alltäglichen, manchmal körperlichen, oft auch „nur“ seelischen Gewalttätigkeit hinter Gittern. Teils, weil sie selten die Schwelle zum Skandal überschreitet, teils, weil wir braven Bürger das alles gar nicht so genau wissen wollen. In Siegburg ist etwas passiert, das jedes Wegschauen verbietet. Ein 20-jähriger Häftling ist von drei etwa gleich alten Mitgefangenen auf brutale Art und Weise gefoltert und umgebracht worden. Das Aufsichtspersonal hat das stundenlange Sterben nicht bemerkt. Das Entsetzen ist groß. Und jetzt?

Jetzt sind grundsätzlich zwei Reaktionen möglich. Man kann den Fall zum Einzelfall erklären, seine besonderen Umstände prüfen, konkrete Versäumnisse ahnden, die augenscheinlich überforderte Landesjustizministerin rauswerfen und nach dem üblichen Lamento über zunehmende Gewaltbereitschaft unter Jugendlichen zur Tagesordnung übergehen. Man kann den Fall aber auch ernst nehmen. Dann müsste die Frage nicht nur lauten: Was ist falsch gelaufen? Sie müsste lauten: Was müssen wir tun, damit so etwas ein Einzelfall bleibt?

Das Deprimierende ist, dass das eigentlich seit längerem bekannt ist. Man muss dafür zum Beispiel nur das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Mai dieses Jahres lesen. Das Gericht kommt darin zu dem Schluss, dass für den Jugendstrafvollzug in Deutschland Regeln gelten, die jedes Bundesland freihändig selbst aufgestellt hat. Das Gericht hat diesen Zustand für verfassungswidrig erklärt und eine Frist bis Ende 2007 gesetzt, um ein Bundesgesetz mit einheitlichen Regeln und Mindeststandards zu erlassen. Das eigentlich Spannende in dem damaligen Verfahren war aber die Darlegung der Bundesjustizministerin und des beklagten Landes NRW, warum es ein solches Gesetz nicht gibt: Weil der „Gesichtspunkt der Kosten“ eine Einigung zwischen Bund und Ländern bisher unmöglich gemacht habe.

Mindestquoten für die Zahl der Ausbildungsplätze und des Personals, für Zellengrößen und Belegungsdichten im Jugendknast – zu teuer? Können wir uns nicht leisten? Oder vielleicht sogar, nicht ausgesprochen, aber unterschwellig gedacht: Wollen wir uns nicht leisten in Zeiten, in denen das Geld allenthalben knapp ist?

Die Frage ist aber gar nicht, ob wir uns das leisten wollen oder können. Wir müssen es uns leisten. Wir müssen es sogar dann, wenn sich herausstellen sollte, dass an diesem furchtbaren Wochenende in Siegburg nach der Papierform alles in Ordnung war, genug Aufseher, ausreichend Betreuer, sogar die Entscheidung an sich korrekt, einen offenbar als selbstmordgefährdet eingestuften jungen Mann nicht in eine Einzelzelle zu legen, sondern mit drei anderen zusammen zu schließen. Selbst wenn „nur“ eine Verkettung tragischer Umstände den Mord von Siegburg möglich gemacht hat, müssen wir alles dafür tun, dass sich so etwas auch ausnahmsweise nicht wiederholen kann.

Wir müssen es uns leisten, weil sich die Verpflichtung dieser Gesellschaft auf die Menschenwürde genau in diesem extremen Umfeld erweist – oder scheitert. Der Rechtsstaat hat die Pflicht, seine Bürger vor Gewalt zu schützen. Alle Bürger, besonders aber die, die er in seine eigene Gewalt genommen hat. Der Junge, der in Siegburg starb, war seinen Mördern von Amts wegen ausgeliefert. Genau das muss unmöglich sein.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false