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Auf, zu, Premiumstandort? Oder was? Der Flughafen Tegel.

© dpa

Tegel soll "Premiumstandort" werden: Rechtslage? Was ist das?

Hin und her um Tegel, die neueste Idee: Der Flughafen könnte "Premiumstandort" werden. Selbst wenn man die Idee gut findet, sollte man aber eines nicht vergessen: Das geht überhaupt nicht.

Wo Fakten fehlen, blühen die Gerüchte. Und da Politik und Flughafengesellschaft alles tun, die Öffentlichkeit über den tatsächlichen Zustand dort draußen in Schönefeld im Unklaren zu lassen, wuchert rund um den halb fertigen Bau ein wahrer Urwald an Mutmaßungen. Die neueste Variante, über die die „Zeit“ berichtet: Ein vertrauliches Strategiepapier sehe für Tegel noch 2017 stündlich 42 Starts und Landungen vor – sowie die Entwicklung zu einem Premiumstandort bis 2019.

Vermutlich wird nächste Woche ein weiteres Geheimpapier unter der Tür durchgeschoben, das die Wiedereröffnung von Tempelhof für den Kurzstreckenverkehr, den Ausbau Tegels für Interkontinentalflüge und die Vollendung von BER zum deutschen Architekturmuseum propagiert.

Wahr an all diesen Spekulationen ist nur eines: Der Flughafen Tegel ist wegen seiner zentralen Lage überaus beliebt bei allen Menschen, die nicht das Pech haben, in seinen Einflugschneisen zu leben. Das sind etwa 300 000, und die sind Hartmut Mehdorn offenbar ziemlich egal. So egal wie die Rechtslage, die das Bundesverwaltungsgericht am 16. März 2006 mit der Bestätigung festgeschrieben hat, dass Tegel zeitnah zur Eröffnung von BER geschlossen werden muss. Man kann das nachlesen. Das Aktenzeichen lautet: BVerwG 4 A 1001.04.

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