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Meinung: Trauriges Zeugnis

„Versprechen, die nichts gelten“ vom 20. November Nach mehr als 41 Dienstjahren, mit 65 und gesund, gehöre ich zu den wenigen Glücklichen, die in Pension gehen konnten.

„Versprechen, die nichts gelten“

vom 20. November

Nach mehr als 41 Dienstjahren, mit 65 und gesund, gehöre ich zu den wenigen Glücklichen, die in Pension gehen konnten. Ich hatte mich dafür entschieden, die angesammelten Tage des Arbeitszeitkontos nicht als vorzeitigen „Urlaub“ zu nehmen, um den Kindern bis zu den Zeugnissen Lehrerwechsel oder Stundenausfälle zu ersparen. Dafür musste vorher ein Antrag auf finanziellen Abgleich des Arbeitszeitkontos gestellt werden, der auch genehmigt wurde. Dass der fällige Bruttobetrag als Nebeneinkünfte versteuert werden musste, also nur die Hälfte ausgezahlt wurde, war mir angekündigt worden; dass Klagen dagegen erfolglos seien auch. Aber es hinterlässt doch einen mehr als schalen Nachgeschmack und den Eindruck geringer Wertschätzung der geleisteten Arbeit.

Irmgard Lehmann, Berlin

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