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Meinung: Überwachte Überwacher

Das Bundesverfassungsgericht und die Sicherheitsgesetze: Wann endlich schlägt die Stunde des Parlaments?

Im Namen des Volkes werden Urteile gesprochen, aber keine Gesetze gemacht. Für die ist die gewählte Repräsentanz, das Parlament zuständig – eigentlich. In den letzten Tagen und Wochen waren die Muster, wieder einmal, vertauscht. Im Namen des Volkes wurde die Online-Razzia eingeführt, die massenhafte Erfassung von Autokennzeichen geregelt, der Steuerfreibetrag von Krankenversicherten erhöht; einzig für die Abschaffung des Inzesttabus erklärte sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ausnahmsweise für nicht zuständig. Ansonsten gab es Agenden für die Politik – Konstitution total?

Die Politiker mögen diesen Eindruck haben, Wolfgang Schäuble beklagt ihn vor allem bei seinen Sicherheitsgesetzen. Und die Bürger? Sie fordern von der Politik Schutz vor Terror, verlangen scharfe Gesetze, und wenn sie sie bekommen, fordern sie in Karlsruhe Schutz vor der Politik. Dann werden sie besungen, die Grundrechte, der Rechtsstaat, die bürgerliche Freiheit.

Das Pingpong der Gewalten hat durchaus Ergebnisse gebracht, die sich sehen lassen können. Seit dem Urteil zum Großen Lauschangriff wissen wir, dass uns ein „Kernbereich privater Lebensgestaltung“ umgibt, auf den der Staat keinen Zugriff hat. Das Urteil zur Online-Durchsuchung hat den Kernbereich auf Festplatten und virtuelle Welten ausgedehnt. Die Sprüche zur Rasterfahndung und Kennzeichenerfassung mahnen uns, dass die Umfänge des Datensammelns unsere Freiheit weit weniger beeinträchtigen als die Frage, was mit unseren Daten danach passiert. Das alles sind keine Grundrechte de luxe. Verfassungsrichter beschränken sich in schlechten Zeiten auf Kernbereiche wie Manager aufs Kerngeschäft. Die politische Konjunktur der bürgerlichen Freiheit erholt sich nur langsam vom islamistischen Terror – aber sie erholt sich.

Es wäre jetzt an der Zeit, wieder zu investieren. Nicht in Karlsruhe, sondern in Berlin. Hier hat jenes Verfassungsorgan seinen Sitz, das für den Grundrechtsschutz der Bürger zuallererst zuständig ist, das Parlament. Jede Investition braucht Mut, doch bisher haben die Fraktionen ihn nicht bewiesen. Tiefpunkt war das Hickhack um die Online-Razzia. Nach dem Urteil zum Großen Lauschangriff musste das Innenministerium wissen, dass sein Gesetzentwurf nicht genügen würde. Und die SPD musste wissen, dass man keine Nachhilfe aus Karlsruhe braucht. Doch statt sich die Begrenztheit des Vorhabens einzugestehen und gemeinsam einen vorbildlichen Datenschutz auszuhandeln, wurde taktiert. Schade, es wäre schön gewesen, die Geburt des Computergrundrechts im Parlament erlebt zu haben. Und sei es, indem man auf dieses Fahndungsinstrument verzichtet hätte.

Allerdings wird es noch genug Gelegenheiten geben, bei denen die Abgeordneten ihren Einsatz für die Grundrechte erhöhen können. Es wäre schon viel wert, die nötigen Verfassungsdebatten nicht in Expertenzirkel zu verlagern, sondern im politisch-medialen Raum auszutragen. Es wäre schon viel geschafft, wenn nicht mehr altliberale Rechtsstaatsrecken wie Burkhard Hirsch und Gerhart Baum in Karlsruhe das Geschäft besorgen müssten, das die jüngeren Liberalen – die es in allen Parteien gibt – in Berlin beständig verabsäumen.

Konstitution total? Mitnichten, schon gar nicht in puncto Sicherheit. Wolfgang Schäuble hat keinen Grund zur Klage. Das Bundesverfassungsgericht stellt ihm keine Hürden in den Weg, im Gegenteil: Es warnt ihn, wo er auf seinem Weg stolpern könnte. Etwa im Urteil zur Rasterfahndung von 2006. Es ist die klare Absage an eine vom 11. September 2001 beherrschte, überzogene Präventionslogik.

Konjunktur hat mit Psychologie zu tun, auch die der Grundrechte. Mit der oft propagierten Dauergefahr korrespondiert keine Dauerangst bei den Bürgern. Dies zu respektieren, heißt nicht, die Wachtposten zu räumen, sondern die Chance, wieder in den Grundrechtsschutz und sorgfältigere Gesetze zu investieren. Der Deal des Innenministers ist die schlechteste Option. Wenn er gewinnt, haben wir alle ohnehin alles verloren.

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