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Umgangsrechte für Väter: Erzeuger plus x

Es gibt sie, die sorgenden und redlichen Väter. Aber es gibt auch andere. Das muss das Gesetz beachten.

Ab wann ein Mann ein Mann ist, weiß dank Herbert Grönemeyer jeder, doch ab wann ist ein Vater ein Vater? Wenn er sich kümmert, zahlt und Verantwortung übernimmt, sagt das Gesetz. Jedenfalls soll es um ein wenig mehr gehen als um die Großtat des Erzeugens. Eine Linie, die beibehalten wird, wenn jetzt das reformierte Umgangsrecht für leibliche Väter kommt, die mit der Mutter weder verheiratet sind noch zusammenleben. Neu ist daran, dass der Wille, Vater zu sein, gegen jenen der Mutter, ihm das nicht zuzugestehen, durchsetzbar wird. Das war nötig und ist auch gerecht. Denn es gibt sie, die Sorgenden, Redlichen, die für ihren Nachwuchs da sein wollen, auch wenn dieser einer anderen Familie angehören mag. Falsch wäre nur, aus dem Vorhandensein solcher Lichtgestalten auf einen Idealtypus zu schließen und nach seinem Zuschnitt die Gesetze zu fassen. Denn mögen solche Männer vielleicht keine Ausnahmen mehr sein – die Regel sind sie nicht. Weshalb die Wertung des Gesetzes, die Familie vor potenziellen Störenfrieden zu schützen, keine schlechte ist. Und weshalb es richtig bleibt, vor die Gewähr der Umgangswünsche ein paar Hürden zu setzen. neu

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