zum Hauptinhalt
Ein Häftling in der Sicherungsverwahrung schaut in der Justizvollzugsanstalt Celle aus dem Fenster.

© dapd

Urteil zur Sicherungsverwahrung: Kein Attentat auf die eigenen Bürger

Wer international die Rechtsstaatsidee verteidigt, muss bei der Sicherungsverwahrung ins Grübeln kommen. Ohne erkennbaren Sicherheitsgewinn wurden immer mehr Menschen in die Verwahrung gedrängt, die sich so anfühlt wie eine Todesstrafe bei lebendigem Leib.

Ein Terrorist und gefährlicher Verbrecher ist tot, da soll jeder jubeln, mitfühlen oder dran rumkritisieren, wie er kann, alles täuscht nicht darüber hinweg, dass der Tod lediglich und ausschließlich die Probleme des Verstorbenen zu lösen vermag. Für uns Hinterbliebene erledigt sich dadurch leider nichts. Wir in Deutschland fürchten uns weiter, machen unsere Anti-Terror-Hausaufgaben, nehmen Bombenbastler fest, verlängern Sicherheitsgesetze, streiten ums Datenspeichern. Und lassen wohl über hundert üble und gefährliche Gewalt- und Sextäter auf die Bevölkerung los, die hier zu Lande weit, weit mehr Unheil angerichtet haben als jeder Islamist.

Ein Attentat auf die eigenen Bürger? Das fehlte noch. Doch tatsächlich hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch zur Sicherungsverwahrung ein grausames Urteil gefällt. Grausam für die Politik, egal ob schwarzgelb oder rotgrün, weil es ihr bescheinigt, Grund- und Menschenrechte missachtet zu haben; grausam für die Polizei, weil es sie, wie sie selbst sagt, vor Probleme stellt, die sie kaum lösen kann; grausam für die Länder, weil sie den nunmehr verlangten Luxus- und Therapievollzug teuer bezahlen müssen; grausam für das Gericht selbst, weil es gezwungen war, seine Fehler zu korrigieren; grausam aber vor allem für Opfer und Angehörige, die nun mitansehen müssen, dass viele weggesperrte Peiniger ihre Freiheit zurückerlangen und – möglicherweise – wieder Verbrechen begehen.

Mancher schaut bei Grausamkeiten lieber weg. Hier wäre es falsch, und dabei geht es ausnahmsweise einmal nicht um den Schutz möglicher Opfer, für die viel getan werden kann und für die Karlsruhe auch alles tut. Es geht darum, eine verfehlte Kriminalpolitik in den Blick zu nehmen, die sich von haltlosen Wegsperrparolen treiben ließ. „Die Betroffenen werden gleichsam sehenden Auges einer verfassungswidrigen Freiheitsentziehung unterworfen“, rügt das Bundesverfassungsgericht. Nein, in Wahrheit hatte man die Augen immer verschlossen. Ohne erkennbaren Sicherheitsgewinn wurden mit immer neuen Verschärfungen immer mehr Menschen in die Verwahrung gedrängt, die sich, seit sie vor einigen Jahren entfristet worden war, so anfühlt wie eine Todesstrafe bei lebendigem Leib. Man muss kein Mitleid haben; aber wer – wie die Bundesregierung – national und international die Rechtsstaatsidee verteidigt und die Menschenrechte hochhält, wer das Gewaltmonopol für bewahrenswert erachtet und Rachemotiven daher wenig abgewinnt, der hätte hier mal ins Grübeln kommen können.

Aber die Grünen machten mit wie jetzt die Gelben, weil sie Angst hatten, auf den glatten Flächen von Boulevard und Stammtisch auszurutschen. Und Kanzlerin und Kanzler ohnehin, weil sich über weggesperrte Kinderschänder öffentlich ähnlich wirksam jubilieren lässt wie über tote Terroristen. Das ist menschlich nur allzu verständlich, doch Politik verlangt gelegentlich mehr, als menschlich zu sein. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte den Karlsruher Richtern die Augen geöffnet, nun wollen die Richter dem Gesetzgeber die Augen öffnen: Sicherungsverwahrung ist eine Ultima Ratio, das äußerste Mittel, die absolute Ausnahme, und sie darf künftig nur verhängt werden, wenn die Haft- zu Therapieplätzen umgebaut werden und wenn Freiheit das Ziel der Maßnahme ist und nicht ihr Entzug. Eigentlich klare Worte. Und die liberale Justizministerin? Erkennt kaum Fehler und findet ihre Reform gelungen. Man wundert sich und fürchtet neue Grausamkeiten.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false