zum Hauptinhalt

Meinung: Verbot verfahren

Viel Gerede über den Kampf gegen die NPD und Schweigen über die Hindernisse

Es ist schon ein bisschen verlogen, was Politiker aller Parteien seit Wochen zum Thema NPD-Verbot sagen. Heute sind die Innenminister an der Reihe. Auf Initiative Brandenburgs erörtern sie die Erfolgschancen eines neuen Verbotsantrags. Die seien gering, ist von den Beteiligten vorab zu hören. Man könne doch die V-Leute nicht einfach abschalten. An dieser Frage war das Verfahren 2004 gescheitert.

Allerdings ist die Situation heute anders. Die NPD missbraucht den sächsischen Landtag als Bühne gegen die Opfer der Nazi-Zeit. Ganz nebenbei päppelt sie mit ihren Einnahmen aus der Wahlkampfkostenerstattung weiteren braunen Nachwuchs auf – und freut sich darüber, wie sie das verhasste System mit dessen eigenen Mitteln demontiert. Und was unternehmen die etablierten Parteien? Die einen sind der Meinung, eine Lichterkette am Brandenburger Tor am 8. Mai löse die Probleme, die anderen machen die Regierung verantwortlich für das Erstarken der NPD. Gleichzeitig fordern Spitzenpolitiker aller Couleur die Wiederaufnahme des Verbotsverfahrens, angeführt vom Bundeskanzler. Sie schweigen jedoch über Risiken und Nebenwirkungen.

Schröders Innenminister Otto Schily lässt verlauten, zwar halte man die NPD für verfassungsfeindlich, man wisse aber um die „rechtlichen Hürden“. Politiker aller Parteien finden die Idee im Prinzip richtig, verweisen aber auf Karlsruhe. Und das Verfassungsgericht schiebt die Verantwortung wieder auf die Politik. Auf diese Weise wird die NPD bestenfalls zum 150-jährigen Gedenktag der Befreiung Deutschlands verboten.

Wer die NPD verbieten will, muss zwei Dinge tun. Zuerst sämtliche V-Leute abziehen – ein zwingender Vorgang, schließlich kann man selbst öffentliche, verfassungsfeindliche Äußerungen von NPD-Politikern vor Gericht nicht verwenden, wenn sie Spitzel sind. Und anschließend einen Verbotsantrag einreichen. Innenminister Schily ist nach wie vor davon überzeugt, dass das Verbotsverfahren seinerzeit nur daran scheiterte, dass im Antrag der Länder V-Leute als Quellen fungierten. Sein eigener Verbotsantrag habe sich dagegen auf öffentlich zugängliche Aussagen bezogen.

Wenn das so ist: Wieso bringt er dann kein neues Verfahren in Gang? Die Innenminister der Länder sind nicht bereit, auch in Zukunft auf die Erkenntnisse ihrer V-Leute zu verzichten. Damit wollen sie nicht nur ihre eigenen Quellen schützen, sondern auch Einblick in das Milieu und eventuell geplante Straftaten gewinnen. Das klingt richtig und wichtig. Nur: Verbieten kann man die Partei so eben nicht. Es wäre schön, wenn die Fachminister das Pro und Contra mit ihren Ministerpräsidenten hier austragen – und den Bürgern reinen Wein einschenken. Vielleicht beginnt dann auch wieder eine ehrliche öffentliche Auseinandersetzung mit den Neonazis.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false