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Das Verfahren gegen den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff wird möglicherweise aus Mangel an Beweisen eingestellt.

© dpa

Verfahren gegen Ex-Bundespräsident: Für Wulff geht es noch um die Ehre

Bleibt am Ende von den Vorwürfen nichts übrig? Die Art, wie die Staatsanwaltschaft Hannover Christian Wulff verfolgte, weckt am Ende eher Befremden als Bewunderung. Das Verfahren ohne Auflagen einzustellen, wäre jetzt vermutlich noch die beste Lösung.

Was bleibt, wenn nichts bleibt? Die Ehre bleibt. Und darum geht es jetzt in Hannover, besonders darum, wie es scheint. Wenn der Staatskanzleichef des neuen sozialdemokratischen Ministerpräsidenten dem vorvorigen Amtsinhaber von der CDU zur Seite tritt. Dann ändert sich offenkundig die Betrachtungsweise in der Causa Christian Wulff. In der Tat hat die Staatsanwaltschaft mit enormem, im Vergleich zu manchem Kapitalverbrechen unverhältnismäßig wirkendem Aufwand versucht, einen Bundespräsidenten in die Knie zu zwingen. Einen, der sowieso fast alles verloren hat. Einen, dessen unglückseliges Verhalten inzwischen landauf, landab bekannt ist. Das ist schon, alles in allem, das Ergebnis der Ermittlungen. Aber Wulff dann immer weiter zu verfolgen, ohne ihm auf eine unzweifelhafte Spur zu kommen, das weckt nicht Bewunderung für die Hartnäckigkeit, sondern mittlerweile Befremden. Die Ankläger können sich nicht sicher sein, dass eine Anklage Bestand hätte; einen Deal zu machen, war wohl nicht zuletzt für sie ein Weg zu ihrer Rechtfertigung. Das Verfahren gegen den Bundespräsidenten a. D. ohne Auflagen und ohne Aufsehen einzustellen – das wäre, nach Lage der Dinge, jetzt vermutlich noch das Beste. Denn das bleibt in jedem Fall, wenn sonst nichts bleibt: der Rücktritt. Strafe genug. cas

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