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Deutscher Islam: Szene von der Einweihung der Bait-ul-Wahid-Moschee im hessischen Hanau im Mai

© Boris Rössler/dpa

Verfassungsschutz und Muslime: Beim Barte des Propheten

Mehr als Gesetzestreue sollte auch den deutschen Muslimen nicht abverlangt werden. Der Verfassungsschutz zeigt erste Einsicht. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Andrea Dernbach

Ein Prophet sei er nicht, hat der Chef des Bundesamts für Verfassungsschutz am Dienstag verraten. Aber er könne sich vorstellen, dass man eines Tages der IGMG, einer der größten muslimischen Vereinigungen der Bundesrepublik, vielleicht doch Verfassungstreue bescheinigen könne.

Wenn’s Hans-Georg Maaßen nicht tun will, tun wir’s und spielen Prophet: Der Tag ist nicht so fern. Er könnte längst hinter der Behörde liegen. Denn dass sich der Vorwurf einer flächendeckenden Feindschaft der „Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs“ (IGMG) gegen die parlamentarische Demokratie nicht halten ließ, raunte man sich in Verfassungsschutzkreisen schon länger und längst nicht nur hinter vorgehaltener Hand zu.

Rückzugsgefechte in Köln

Die Begründungen, warum sie dennoch „beobachtet“ werden müsse – etwa in den jährlichen Berichten der Verfassungsschutzämter –, lasen sich von Mal zu Mal verlegener. Bis einige der Ämter die Reißleine zogen: In Hamburg und Bremen und in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen wird die IGMG nicht mehr beobachtet. Vor kurzem zog das Saarland nach. Man darf Maaßens demonstrative Vorsicht also getrost als gesichtswahrendes Rückzugsgefecht sehen.

Milli Görüs zu analysieren, die als die Kirche der Konservativen im deutschen Islam gilt, ist hier nicht ausreichend Platz; es gibt kluge Bücher darüber, die nicht der Verfassungsschutz geschrieben hat.

Getroffen wurde der deutsche Islam

Es mag genügen, dass es einem demokratischen Gütesiegel für die IGMG schon recht nahe kommt, wenn der Dienst sich zähneknirschend aus der Beobachtung verabschieden muss. Entscheidender ist, dass mit der vorbereitenden Kriminalisierung, die die jahrelange Beobachtung faktisch war, nicht ein Verband gebrandmarkt wurde, sondern ein weit größerer Teil des deutschen Islam. Schon die Wortschöpfung „legalistisch“, die man ihm aufpappte – und die auch der neue Bericht aus Köln nicht aufgibt –, war perfide. Sie sagt: Die halten sich zwar formal an die Spielregeln und Gesetze, aber nur, solange sie müssen und nicht aus Überzeugung.

Was würde ein katholischer Pfarrer sagen?

Die Überzeugungen seiner Bürgerinnen und und Bürger, dies ist wiederum eine eiserne Spielregel der Demokratie, darf der Staat nicht überwachen, wenn er demokratisch bleiben will. Gegen die „konservativen“ Muslime und unausgesprochen gegen alle Muslime entstand dennoch über Jahre hinweg eine Unkultur des Verdachts, die nur deshalb nicht alle Integrationspolitik zu Makulatur machte, weil Politik zum Glück nicht alles kann. Von den Muslimen wurden, um als unbedenklich zu gelten, Wertebekenntnisse verlangt, mit denen auch ein katholischer Gemeindepfarrer seine liebe Not hätte. Was soll ein gläubiger Mensch auch sagen, wenn er gefragt wird, ob ihm die Gesetze Gottes oder die der Menschen wichtiger sind?

Zollfrei in die Einwanderungsgesellschaft

Am besten nichts. „Im Staat sind die Gedanken zollfrei“, hat der frühere Verfassungsrichter Ernst- Wolfgang Böckenförde einmal gesagt, Gesetzestreue genügt. Und das muss für alle gelten, für Muslime, Christen, Anarchisten, Reaktionäre. Sollte der Verfassungsschutz dies nun auch begreifen – egal ob aus Überzeugung oder nicht –, hätte die Einwanderungsgesellschaft einen großen Schritt nach vorn getan.

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