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Meinung: Von Angesicht zu Angesicht

Nonnen dürfen, Musliminnen nicht? So schlicht, wie die Oppositionsparteien das Urteil des bayerischen Verfassungsgerichts kritisieren, ist es nicht.

Nonnen dürfen, Musliminnen nicht? So schlicht, wie die Oppositionsparteien das Urteil des bayerischen Verfassungsgerichts kritisieren, ist es nicht. Das Kopftuch ist in keiner deutschen Schule verboten – ob die Lehrerin es tragen darf, das allein ist die Frage. Die Richter haben formal darüber geurteilt, ob das Landesschulgesetz die Religionsfreiheit oder den Gleichheitsgrundsatz verletze. Sie sind der Abwägung des Gesetzgebers gefolgt, die, vereinfacht gesagt, den Schülerrechten höheres Gewicht beimisst als denen der Lehrerinnen: Das Schulgesetz greife zwar in die Religionsfreiheit der Lehrkräfte ein, das Interesse der Schüler an einer glaubhaften Vermittlung der verfassungsrechtlichen Grundwerte wiege aber schwerer. Nur schul- und jugendferne Theoretiker können derzeit im Kopftuch von Lehrerinnen ein bloß religiöses Symbol sehen. Es ist eben auch ein politisches, mit dem um das Verständnis von Freiheit und Gleichheit gekämpft wird. Es kann sein, dass einzelne Musliminnen durch das Kopftuchverbot in ihrer Religionsfreiheit beschränkt werden. Das Recht der Heranwachsenden, dass die Vorbilder am Lehrerpult sie nicht in solche Kämpfe hineinziehen, geht vor. Es ist übrigens das Recht christlicher, atheistischer und, nicht zuletzt, muslimischer Schülerinnen. tib

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