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Meinung: Warum wird immer noch für die Rechte von Stasi-Opfern gestritten?

„Ohne Einvernehmen getrennt“ vom 1. Oktober Wolfgang Thierse wirft mit seiner auf fragwürdigen rechtlichen Bedenken fußenden Kritik an der Änderung des Stasi-Unterlagengesetzes die Frage auf, inwieweit er auch nach über 20 Jahren der Überwindung des Kalten Krieges mit all seinen menschenverachtenden und menschenvernichtenden Strukturen immer noch nicht in der aktuellen Zeit angekommen zu sein scheint.

„Ohne Einvernehmen getrennt“ vom 1. Oktober

Wolfgang Thierse wirft mit seiner auf fragwürdigen rechtlichen Bedenken fußenden Kritik an der Änderung des Stasi-Unterlagengesetzes die Frage auf, inwieweit er auch nach über 20 Jahren der Überwindung des Kalten Krieges mit all seinen menschenverachtenden und menschenvernichtenden Strukturen immer noch nicht in der aktuellen Zeit angekommen zu sein scheint.

Seiner ursprünglichen Rolle als Wächter ostdeutscher Biografien und Identität durchaus zu recht verpflichtet, sollte er seine durchsichtige, aber nach heutigen Maßstäben nicht mehr gerechtfertigte Spaltung zwischen Ost und West allmählich aufgeben. Zugunsten einer auch von ihm geforderten aktiven Integration. Auch im angemessenen Wort. Dagegen ist ja selbst Gregor Gysi in wackerer Haltung durchs Feuer der Läuterung gegangen.

In einem nachgerade Musterland der gelebten Integration, zumindest bezogen auf die jüngere Geschichte, ist dafür hohe Zeit. Wie sonst will und kann Thierse das hohe Amt des stellvertretenden Bundestagspräsidenten in Würde und glaubwürdiger Integrität ausfüllen.

Oder haben Stasi-Verfolgte in seinen Augen geringere Menschenrechte als deren Verfolger? Seien diese auch in noch so scheinbar irrelevanten Positionen tätig, sie stehen für die Identifikation mit einem Unrechtsstaat. Es erschließt sich schlicht nicht, zumal am Vorabend der Einigkeitsfeierlichkeiten, aus welcher Motivation heraus Herr Thierse sich in einer so sensiblen Debatte zum Schutzbefohlenen für die Täter geriert.

Schützt ihn sein Amt vor der ehrlichen Auseinandersetzung? Schützt ihn seine Partei noch? Als Wähler verfolgt man diese Debatte und Haltung mit wachsendem Unverständnis. Und dankt Roland Jahn für seinen Starrsinn.

Peter Lindemann, Berlin-Mariendorf

Sehr geehrter Herr Lindemann,

ich kann vielen Punkten Ihres Briefes nur zustimmen und denke auch, dass eine genaue Betrachtung der gemeinsamen deutsch-deutschen Geschichte den Blick für die Gegenwart schärft.

Es gibt wirklich Menschen, die getrauen sich nicht, die Stasiunterlagenbehörde zu betreten, weil allein die Vorstellung, sie könnten beim Einlass einem Wachmann von früher begegnen, sie ängstigt. Andere zögern noch, ob sie sich wirklich einen Blick in ihre Stasi-Akten gestatten sollen, obwohl sie es eigentlich möchten.

Von solchen Artikeln wie jenen über Wolfgang Thierses Thesen bekommen sie Alpträume. Jede echte oder vermeintliche Beschönigung der DDR-Umstände führt bei der beträchtlichen Zahl von Traumatisierten zur Gefahr einer verstärkten Retraumatisierung.

Als Sächsischer Landesbeauftragter für Stasi-Unterlagen lese ich tagtäglich zahlreiche solcher Briefe. Meine Mitarbeiter und ich führen Beratungsgespräche durch, die oftmals Betreuungsgespräche genannt werden müssten. Auf einer Tagung in Schwedt wird noch im Oktober über das posttraumatische Verbitterungssyndrom gesprochen werden – ein gerade bei DDR-Opfern in den letzten Jahren verstärkt auftretendes Krankheitsbild.

Ja, es hat sich ein neuer Zustand entwickelt. Zwanzig Jahre später sind alle (mehr oder weniger) in Deutschland angekommen und möchten Bilanz ziehen oder nun endlich wissen, was war. Andere müssen sich damit beschäftigen, weil ihre Rentenbilanz so jämmerlich ausfällt – da sie zum Beispiel aus der beruflichen DDR-Bahn geworfen worden sind. Zu der mehrfachen Benachteiligung zum Start der Deutschen Einheit für sie (weniger Geld zum Umtauschen auf dem Konto, weniger Rentenansprüche, schlechtere Startpositionen) kommt nun die Verhöhnung durch Menschen, die meinen, vor allem an die Rechte der Täter denken zu müssen.

Im konkreten Fall der Jahn-Behörde ist das Wort Täter eine Dramatisierung genau wie die ganze juristische Vergleichsebene, denn ein „Täter“ wäre ja 1990 nicht eingestellt worden. Wenn diese Täter wirklich Täter gewesen sein sollten, dann bestünde ihre Strafe darin, weiterhin dauerhaft bevorzugt zu werden, nur auf einem anderen Arbeitsplatz.

Ja, die Stasi-Mitarbeiter von damals richten heute in der Behörde wirklich mehr psychologischen und moralischen Schaden an als bei Arbeitsantritt. Ihre Versetzung wäre eine kleine Geste nicht nur an ehemalige Opfer, sondern an alle, die sich von der DDR-Geschichte betroffen fühlen oder betroffen worden sind.

Es geht auch um den effizienten Einsatz von Geldern. Nur aufarbeitungsfähige Mitarbeiter sollten in der Gauck-Birthler-Jahn-Behörde arbeiten. Das ist wirklich ein gesamtdeutsches Anliegen für die Zukunft.

— Lutz Rathenow, Sächsischer Landesbeauftragter für Stasi-Unterlagen, Schriftsteller

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