zum Hauptinhalt

Meinung: „Was damals Recht war ...

..

Von Robert Birnbaum

... kann heute nicht Unrecht sein.“

Wäre Hans Filbinger mit seinen 90 Jahren nicht das älteste Mitglied der Bundesversammlung, hätte womöglich niemand mitbekommen, dass die CDU Baden-Württemberg ihren Ex- und Ehrenvorsitzenden zum Wahlmann nominiert hat – nicht zum ersten Mal übrigens, sondern schon traditionell. Als „üblich“ verteidigt Südwest-Fraktionschef Oettinger denn auch diese Ehrung für Ehemalige. Mit „üblich“ könnte man auch die Proteste gegen die Aufstellung abtun: Voran der Schriftsteller Rolf Hochhuth, der 1978 die Vergangenheit Filbingers als NS-Marinerichter enthüllt und ihn einen „furchtbaren Juristen“ genannt hat. Aber so einfach liegt der Fall nicht, dass er als Überbleibsel eines alten Konflikts älter gewordener Linker mit einem greisen Rechten in der historischen Schublade der Republik abgelegt werden kann.

Nein, der Casus ist immer noch aktuell. Zur Erinnerung: Filbinger hatte gegen Kriegsende als Militärjurist in Skandinavien an mehreren Todesurteilen mitgewirkt, die Hinrichtung des 22-jährigen Matrosen Walter Gröger noch im März 1945 selbst mit beaufsichtigt. Er berief sich später auf eine Art Befehlsnotstand und führte zu seiner Verteidigung Fälle an, in denen er an der Abmilderung von Urteilen beteiligt gewesen sei. Doch das Zitat vom damaligen Recht, das heute nicht Unrecht sein könne, brachte ihn ums Amt des Ministerpräsidenten in Stuttgart. Denn es belegte in seiner prägnanten Kürze, dass da jemand nicht begriffen hatte und nicht begreifen wollte, dass formales Recht nur allzu rasch Unrecht werden kann.

Hinzu kam, dass schon damals die historische Forschung ergeben hatte, dass Richter und Staatsanwälte ohne Gefahr für Leib und Leben die Mitwirkung an derlei Todesurteilen ablehnen konnten. Versetzung in ein anderes Dezernat war die äußerste Sanktion, oft blieb sogar dieser Karriereknick aus. Der NS-Staat brauchte die Verwaltungs- und Funktionseliten viel zu sehr, als dass er sich bei ihnen unbeliebt machen wollte – auf der anderen Seite war die Zahl derer, die sich Zivilcourage bewahrt hatten, viel zu gering, als dass exemplarische Strafmaßnahmen erforderlich erschienen.

Wen das jetzt alles stark an jüngere Debatten über Schuld und Verstrickung im Stasi-Staat erinnert, der ist schon auf der richtigen Spur. Filbingers Selbstverteidigung hat sich nicht unterschieden von den Rechtfertigungsversuchen jener, die in der DDR ein durch Vorschriften, Formulare und Gesetze als rechtsförmig sich gebärdendes Unrechtssystem aufrechterhalten haben und heute frei nach Brecht für sich historisches Verständnis in Anspruch zu nehmen versuchen: „Denn die Verhältnisse, sie waren so.“ Sie waren aber so, weil zu viele sie hinnahmen. Hans Filbinger steht für die, die das nicht sehen wollen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false