zum Hauptinhalt

Meinung: Was in Deutschland nicht verboten ist

BESCHLUSS ZUR SCHWARZARBEIT

Es war wohl wirklich nur ein Versehen, als der Regierungssprecher den Kabinettsbeschluss zur Schwarzarbeit gestern mit den Worten zusammenfasste: „Musikunterricht wird in Deutschland nicht bestraft.“ Zu Jahresbeginn hat die rotgrüne Regierung allen Ernstes geglaubt, sie könne Putzfrauen und Babysitter mit Strafbefehlen jagen, wenn die sich nicht ordnungsgemäß bei der Minijob-Behörde anmelden und dort Steuern wie Abgaben entrichten. Eine erschreckende Vorstellung von staatlichen Dirigismus, aus der Ideenküche einer Regierung, die gleichzeitig mit Ich-AG-Werbeaktionen und Riester-Renten zu wirtschaftlicher Selbstständigkeit und Eigenverantwortung der Bürger aufruft. Nun ist das ganze vom Tisch – und man kann hoffnungsvoll registrieren, dass der Aufschrei der Öffentlichkeit zur Einsicht auf der Regierungsbank und in der Koalition geführt hat. Was jetzt bleibt, ist ein Gesetz, mit dem die Regierung verspricht, sich aus den Wohnstuben ihrer Bevölkerung herauszuhalten, soweit es geht. Und ein Gesetz, das den Aufbau einer schlagkräftigen Truppe zur Bekämpfung von Steuer- und Abgabenhinterziehung unter dem Dach der Zollverwaltung regelt. Dafür zuständig sind zwar schon einige zehntausend Finanzbeamte in den Ländern und bis vor kurzem die Arbeitsämter. Gegen gewerbliche Schwarzarbeit nun von allen Seiten anzugehen, ist richtig. asi

SEITE 4

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false