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Meinung: Was sie wissen sollen

Seit dem 11. September 2001 stehen Antiterrorfahnder weltweit vor einer Herausforderung, die sie ständig an die persönliche Grenze des Datenschutzes führt.

Seit dem 11. September 2001 stehen Antiterrorfahnder weltweit vor einer Herausforderung, die sie ständig an die persönliche Grenze des Datenschutzes führt. Wenn Auslandsgespräche in den USA abgehört werden, wenn Banküberweisungen von Europa in die USA überwacht werden, wenn die amerikanische Bundespolizei FBI Zugriff auf die persönlichen Daten von Flugreisenden aus der EU erhält: Stets stellt sich die Frage, wie viel Freiheit der Rechtsstaat den Terrorfahndern zubilligen darf. Heißt das, dass die Kontrolle durch die US-Behörden zwar gut ist, aber das Misstrauen besser (vor allem moralisch)? Das heißt es nicht – zumindest nicht mit Blick auf die transatlantische Einigung zur Übermittlung von Passagierdaten in die USA. Wer eine Reise in die USA bucht, mag zwar ungern darüber nachdenken, dass damit auch das FBI Zugriff auf seine Daten bekommen kann. Neu ist diese Praxis freilich nicht. Eine engere Zusammenarbeit der US-Behörden gehört ja gerade zu den Lehren, die die Amerikaner aus dem 11. September gezogen haben. Hinzu kommt, dass Flugzeuge in den Augen von Terroristen weiter als spektakuläre Anschlagsziele gelten. Die Anschlagspläne, die im August auf europäischem Boden vereitelt wurden, haben dies noch einmal verdeutlicht. So schlecht kann die Weitergabe von Passagierdaten nicht sein – sonst würde nicht inzwischen auch die EU-Kommission über eine ähnliche Regelung innerhalb Europas nachdenken. ame

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