zum Hauptinhalt

Was WISSEN schafft: Das kleinere Übel

Warum die PID unter strengen Auflagen erlaubt werden sollte

Morgen steht im Bundestag eine Abstimmung auf der Tagesordnung, bei der es, wieder einmal, um Leben und Tod geht. Wie bereits beim Klonverbot (1990), der Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs (1992- 95), dem Stammzellgesetz (2002) und der Debatte um die „Spätabtreibungen“ (2009) geht es im Kern um die Frage, ab wann menschliches Leben geschützt werden soll. Diesmal müssen die Volksvertreter entscheiden, ob die Präimplantationsdiagnostik (PID) in Deutschland verboten oder unter Auflagen erlaubt wird. Dass die Entscheidung nicht einfach ist, zeigt bereits das aktuelle Meinungsbild: Von den 621 Abgeordneten haben sich 178 noch nicht offiziell entschieden. Die anderen sind etwa zur Hälfte für und zur Hälfte gegen ein Verbot der PID.

Mithilfe der PID können bestimmte Erbkrankheiten bereits vor der Schwangerschaft erkannt werden. Eltern mit entsprechender Veranlagung müssen hierfür eine In-vitro-Fertilisation (IVF) durchführen. Die im Labor („in vitro“) erzeugten, vier- bis achtzelligen Embryos werden genetisch untersucht. Embryos ohne das Erbleiden werden in die Gebärmutter eingesetzt (implantiert), die anderen landen im Abfall.

Die Gegner der PID berufen sich auf den Schutz der Menschenwürde, der nach deutscher Rechtslage bereits beginnt, wenn sich etwa 22 Stunden nach der Befruchtung ein neuer Zellkern bildet. Deshalb sollen frühe Embryos mit genetischem Defekt nicht weggeworfen werden. Zudem wird befürchtet, dass die PID künftig für eher harmlose Krankheitsanlagen und die Selektion von Wunschbabys missbraucht wird.

Der alternative Gesetzesvorschlag sieht vor, dass die PID ausnahmsweise erlaubt sein soll, wenn die Eltern die Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist. Wie beim Schwangerschaftsabbruch soll eine vorherige Beratung Pflicht sein. Um Missbrauch zu vermeiden, soll jeder Fall einzeln von einer Ethikkommission geprüft und die PID nur in lizenzierten Zentren zugelassen werden.

Die Achtzeller in der Petrischale unter den Schutz des Grundgesetzes zu stellen, ist selbst für einen Teil der Christen weltfremd und ethisch paradox. Dass kranke Embryonen genetisch selektiert und weggeworfen werden sollen, ruft trotzdem Unbehagen hervor – auch Atheisten empfinden Respekt vor dem beginnenden Leben. Deshalb darf die PID nur erlaubt werden, wenn der verfolgte Zweck nicht im Widerspruch zum gebührenden Respekt vor dem Leben steht. Genau das sieht der entsprechende Gesetzesentwurf vor, indem die Genehmigung auf schwere Erbschäden beschränkt wird. Die schwer kranken Embryos werden geopfert, damit gesunde Kinder leben können. Wer, streng nach der katholischen Lehre, auch den frühen Embryo für absolut unantastbar hält, muss trotzdem gegen die PID stimmen. Allerdings zementiert er damit die bigotte geltende Rechtslage, wonach schwer kranke Embryos zuerst in die Gebärmutter eingepflanzt werden müssen, damit sie legal abgetrieben werden dürfen, wenn sich bei der Fruchtwasseruntersuchung oder im Ultraschall der Schaden zeigt. Im Vergleich zur PID ist dies zweifellos das größere Übel.

Die Angst vor weitergehenden Selektionsmethoden ist dagegen durchaus berechtigt (auch wenn die Verfechter der PID dies meist bestreiten). Bereits heute reisen deutsche Paare nach Zypern, Thailand oder in die USA, um mittels PID das Geschlecht ihres Kindes zu bestimmen. In wenigen Jahren wird man auch Veranlagungen für diverse Krebsarten, Fettsucht, Diabetes, Parkinson, Intelligenz, soziale Kompetenz und vieles mehr feststellen können. Natürlich wird es dann im Ausland Möglichkeiten geben, dies mittels PID zu testen. Umso wichtiger ist es, die PID in Deutschland unter strenge Auflagen und Kontrollen zu stellen, wie es deren Befürworter in ihrem Entwurf getan haben. Ein wenig Vertrauen in die Vernunft und Gesetzestreue ihres Volkes sollten die Volksvertreter schon aufbringen.

Dass die genetische Selektion in anderen Ländern demnächst zum Alltag gehören wird, kann der Deutsche Bundestag morgen nicht verhindern. Er kann aber, für Deutschland, das kleinere Übel wählen.

Der Autor ist Mikrobiologe und Direktor des Instituts für Biologische Sicherheitsforschung in Halle. Foto: J. Peyer

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false