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Was WISSEN schafft: Gefährliche Zuckerplätzchen

Was Pharmafirmen aus dem Contergan-Skandal lernen müssen.

Das Erste arbeitet heute und morgen Medizingeschichte auf. Der TV-Zweiteiler „Eine einzige Tablette“ schildert die Contergan-Affäre der 60er Jahre, die immer noch als schlimmste Katastrophe der modernen Medizin gilt. Zwischen 1958 und 1962 kamen rund 10 000 Kinder mit schweren Missbildungen zur Welt, zusätzlich starb eine unbekannte Zahl von Embryos bereits im Mutterleib. Schuld war das Schlafmittel „Contergan“ der Aachener Pharmafirma Grünenthal: Bereits die Einnahme einer einzigen Tablette während der Schwangerschaft konnte zu verkürzten oder fehlenden Gliedmaßen, zu Organschäden oder zum Tod des Embryos führen.

Grünenthal versuchte bis zuletzt, die Ausstrahlung des Films zu verhindern. Vergangenes Jahr ließ die Firma den Sendetermin per einstweiliger Verfügung platzen. Das Oberlandesgericht Hamburg bestätigte die Verfügung für zwei Szenen, hob das Verbot des restlichen Films jedoch wieder auf. Grünenthal zog dagegen vor das Bundesverfassungsgericht, ohne Erfolg.

So wird das Fernsehpublikum zwei Abende lang das schwärzeste Kapitel der deutschen Pharmaindustrie nacherleben – und die unglaubliche Selbstüberschätzung, mit der Grünenthal damals seine Wundertabletten bewarb: „verträglich für jedermann“ und „harmlos wie ein Zuckerplätzchen“. Bis heute weist das erfolgreiche Familienunternehmen jede Schuld von sich und spricht von einer „Tragödie“ – also einem schicksalhaften, unvermeidbaren Geschehen.

Dabei ist die Contergan-Affäre ein historisches Lehrstück dafür, wie Profitgier und kritikloser Fortschrittsglaube zu medizinischen Katastrophen führen können.

Bei seiner Markteinführung im Oktober 1957 galt das Schlafmittel als medizinische Sensation: Im Gegensatz zu den damals üblichen Barbituraten hatte Contergan keine erkennbaren Nebenwirkungen. Es senkte nicht den Blutdruck, machte nicht süchtig, und selbst mit 100 Tabletten war Selbstmord unmöglich. Weil es obendrein gegen Morgenübelkeit half, wurde das rezeptfreie Medikament für Schwangere besonders empfohlen. Nach zwei Jahren war Contergan Marktführer in Deutschland und wurde in 48 Länder exportiert.

Dass der in Contergan enthaltene Wirkstoff Thalidomid teratogen ist, also die embryonale Entwicklung stört, konnte niemand ahnen. Der Verkauf von Arzneimitteln war in Deutschland kaum reglementiert, man glaubte an den Fortschritt und die Verheißungen der Industrie. Eine derartig schwere Nebenwirkung war auch noch nie bei einem Medikament beobachtet worden. Erst später stellte sich heraus, dass Thalidomid in bestimmten Versuchstieren (Affen, einige Kaninchenarten) teratogen ist – in den damals üblichen Labormäusen zeigte sich die Nebenwirkung nicht. Heute weiß man, dass Thalidomid die Ausbildung von Blutgefäßen hemmt und dadurch das Wachstum der langen Röhrenknochen stoppt.

Allerdings wusste Grünenthal von einer anderen, ebenfalls gravierenden Nebenwirkung: Bereits zwei Jahre nach der Einführung häuften sich Berichte, wonach Thalidomid schwere Nervenschäden verursachte. In einigen Bundesländern wurde das Mittel deshalb rezeptpflichtig. Die – damals wesentlich strengeren – Behörden der USA haben Thalidomid wegen der Nervenschäden nie zugelassen. Der Hersteller wiegelte jedoch jahrelang ab und verkaufte munter weiter. Erst als im November 1961 die schweren Missbildungen öffentlich bekannt wurden und das zuständige Ministerium Druck machte, nahm Grünenthal seinen Verkaufsschlager vom Markt. Die später eingeleiteten Strafverfahren wurden eingestellt, weil das Gericht das Verhalten des Arzneiherstellers als „branchenüblich“ ansah.

Dass Pharmafirmen gerade wenig erprobte Neuentwicklungen aggressiv bewerben und Nebenwirkungen so lange wie möglich bestreiten, ist leider bis heute „branchenüblich“. Eine gesunde Skepsis gegenüber angeblichen Wundermitteln ist deshalb angebracht: Im Gegensatz zum tragischen Helden kann der Patient sein Schicksal durchaus selbst beeinflussen.

Der Autor ist Institutsdirektor und Professor für Medizinische Mikrobiologie in Halle. Foto: J. Peyer

Alexander S. Kekulé

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