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"Fluglärm macht krank", lautet ein Motto der Nachtflug-Gegner. Ob die Verteilung des Flugverkehrs da eine Verbesserung bringt?

© dpa

Volksinitiative zum Nachtflugverbot: Wenn schon Lärm, dann beim Nachbarn

Die Volksinitiative für ein Nachtflugverbot am Hauptstadtflughafen BER hat ein zweites Ziel, über das weniger gesprochen wurde: Sie möchte den Fluglärm auf mehrere Flughäfen in Brandenburg verteilen.

Ob der neue Berlin-Brandenburger Flughafen im Oktober 2013 oder noch später in Betrieb geht, wird im Rückblick niemanden aufregen. Aber in der langen Zeit der Ungewissheit – eigentlich sollte schon seit zwei Jahren ab Schönefeld-Neu geflogen werden – wuchern Gerüchte und Befürchtungen. Die Angst vor dem unbekannten Neuen wirkt wachstumstreibend auf Unmutsäußerungen gegen vermeintliche oder tatsächliche staatliche Willkür. Das Ergebnis der Brandenburger Volksinitiative für ein Nachtflugverbot zeigt das.

Mehr als 100 000 Brandenburger wollen, dass auf dem Flughafen BER ein Nachtflugverbot zwischen 22 und sechs Uhr eingeführt wird. Bislang ist die Betriebsruhe zwischen null und fünf Uhr geplant, in der letzten halben Stunde davor am Abend und der ersten danach am Morgen werden nur verspätete oder verfrühte Flüge akzeptiert.

Der Landtag in Potsdam muss sich nun innerhalb von zwei Monaten mit dem Bürgerbegehren befassen. Lehnt er ab, ihm beizutreten – was wahrscheinlich ist –, folgt innerhalb von drei Monaten ein Volksentscheid, an dem 500 000 Märker teilnehmen müssen. Dass diese Hürde genommen werden kann, ist fraglich. Bereits jetzt war selbst in Kreisen, die vom Fluglärm betroffen wären, die Beteiligung mit 15 bis 18 Prozent eher gering. Fernab von der Hauptstadtregion liegen die Werte in den Kreisen zwischen 0,1 und 0,8 Prozent.

Das wird sich kaum ändern, denn die Volksinitiative hatte neben dem Nachtflugverbot ein zweites Ziel, über das weniger gesprochen wurde: Sie möchte den Fluglärm auf mehrere Flughäfen in Brandenburg verteilen. So kämen etwa Cottbus/Drewitz, Sperenberg, Neuhardenberg, Eberswalde, Schönhagen und Strausberg wieder ins Spiel. Dass die Anrainer dieser nur begrenzt nutzbaren Regionalflughäfen bei einer neuerlichen landesweiten Befragung mit Ja stimmen werden, scheint zweifelhaft. Das St.-Florians-Prinzip, welches eben, neben nachvollziehbaren Bemühungen, auch hinter dieser Initiative steckt, ist unübersehbar. Ohnedies muss man schon sehr sensibel sein, wenn man sich, egal zu welcher Zeit, durch ein in 2500 Meter Höhe fliegendes Flugzeug belästigt fühlt.

Falls aber hinter dem Bemühen der in der Initiative engagierten Brandenburger Bürger das Bestreben steckt, eine bundesweite einheitliche Regelung der Nachtflugverbote zu erreichen, wäre die Landesregierung gefordert, dies über den Bundesrat zu lancieren. Wünschenswert wäre das. Ob es aber Erfolg hätte, ist fraglich. So wie sich die Betreiber des künftigen Hauptstadtflughafens bei den Nutzungszeiten auf den gemeinsam von Berlin und Brandenburg verabschiedeten Flächennutzungsplan und zwei Urteile des Bundesverwaltungsgerichts stützen können, haben andere Airports ebenfalls Bestandsschutz. Dass man auf internationalen Strecken nicht mitten in der Nacht starten oder landen muss, haben inzwischen sogar die Airlines verstanden. Aber eine Betriebsruhe zwischen 22 und sechs käme doch der Verzwergung eines Hauptstadtflughafens sehr nahe.

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