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Meinung: Wo nicht entschieden wird

Haben wir das nicht hinter uns? Ja - und nein.

Haben wir das nicht hinter uns? Ja - und nein. Falls Rot-Grün Rudolf Scharpings Vorlage akzeptiert, die eine Haftung für noch gar nicht bezahlte Maschinen enthält, will die Union erneut das Verfassungsgericht anrufen. Das ist richtig. Wo eine Regierung hart an der Grenze des haushaltsrechtlich Zulässigen laviert, ist es die ureigenste Aufgabe einer Opposition, die Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen. Dies ist keiner jener Fälle, in denen feige ein Roben-Schiedsspruch für etwas verlangt wird, was eigentlich politisch entschieden werden müsste. Erneut wird sich der Verteidigungsminister also rechtfertigen müssen. Dabei sind Scharpings Verrenkungen ja nur die Fortsetzung einer unseligen Tradition. Der Affront gegen das Parlament, nur um einen sauberen Nachtragshaushalt zu vermeiden, entspricht der Hektik, mit der die Bundesregierung den blauen Brief aus Brüssel vermeiden wollte. Die vermeintliche Gesichtswahrung, den Partnern und den Wählern gegenüber, wird erkauft mit einem Maß an Improvisation, das Deutschland schwere Folgelasten aufbürdet: Beim Stabilitätspakt das uneinlösbare Versprechen, rasch den Haushalt auszugleichen; beim Airbus Haftungszusagen am Parlament vorbei. Soll Karlsruhe also richten. Noch besser wäre es, wenn der Wähler das Urteil über eine Politik fällt, die zweierlei tut: Geld ausgeben, das sie nicht hat - und dies vernebeln, so gut es nur geht.

rvr

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