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Die Fahne mahnt den Bundestag.

© dpa/Christoph Soeder

Zum Tag des Grundgesetzes: Queer stehen gegen Diskriminierung

Ein Gesetzentwurf liegt vor, eine Initiative im Bundestag gibt es – jetzt wird es Zeit für eine Verfassungsergänzung mit Zweidrittelmehrheit. Fehlt noch die CDU/CSU. Aber das wird schon.

Ein Kommentar von Stephan-Andreas Casdorff

Und wieder eine Regenbogenfahne, die mahnt. Diesmal aufgespannt vor dem Bundestag, auf der Wiese. Die größte Fahne bisher, als Zeichen für die Rechte queerer Menschen am Tag des Grundgesetzes. Recht so!

75 Jahre ist es her, dass der Parlamentarische Rat begonnen hat, eine Verfassung auszuarbeiten. Aber bis heute bleibt der Schutz von LSBTIQ* außen vor, trotz besseren Wissens.

Die Homosexuellen waren als einzige Opfergruppe seinerzeit nicht aufgenommen worden. Dabei ist der Antidiskriminierungskatalog in Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes aus dem Jahr 1949 als die demokratische Antwort auf die nationalsozialistischen Verbrechen gedacht.

Die Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans, inter und queeren Menschen, kurz LSBTIQ*, die verfolgt wurden, müssen aber auch noch Erwähnung finden. Zeit wird’s.

Denn die Erwähnung erst sichert umfassenden Rechtsschutz. Der wiederum wegen zunehmender Gewalt und Anfeindungen noch einmal wichtiger wird. Der Rechtsschutz würde verhindern, dass bereits erstrittene Rechte für die Gleichstellung wie die Ehe für alle nicht einfach rückgängig gemacht werden können.

Grundsätzlich anerkannt ist die Verantwortung. Der Bundestag hat sich der für die LSBTIQ*-Opfer in einer Gedenkstunde zum ersten Mal ausdrücklich gestellt. Das war im Januar. Aber diese Ergänzung des Verfassungsartikels fehlt bis heute: Niemand darf wegen der sexuellen Identität benachteiligt werden.

In einigen Bundesländern gibt es inzwischen entsprechende Diskriminierungsverbote in der jeweiligen Landesverfassung, in Berlin, Brandenburg, Bremen, im Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Da geht noch was, oder? Und wann, wenn nicht jetzt, in diesem Jahr.

Frauenorganisationen, Bürgerrechtsgruppen, Gewerkschaften, viele aus der Zivilgesellschaft unterstützen die Forderung. Die riesige Regenbogenfahne erinnert daran: Im Bundesrat liegt ein Gesetzentwurf aus Berlin vor, im Mai 2019 haben die Fraktionen von FDP, Grünen und Linken eine gemeinsame Initiative in den Bundestag eingebracht, das Grundgesetz zu ergänzen.

Für jede Verfassungsänderung ist eine Zweidrittelmehrheit nötig. Auch die Unionsfraktion aus CDU und CSU bewegt sich – nun muss sie sich entscheiden. Im CDU-regierten Sachsen-Anhalt ist es den Konservativen doch auch gelungen, sogar schon 2020. Der Tag wird kommen.

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