zum Hauptinhalt
Am Anfang steht oft Zuneigung, vielleicht ein Kuss, vielleicht mehr.

© dpa

Justizministerium will Ethikrat nicht folgen: Inzest bleibt in Deutschland verboten

Einvernehmlicher Sex zwischen volljährigen Geschwistern soll nach Ansicht des Deutschen Ethikrats nicht mehr unter Strafe gestellt werden. Der Bundesjustizminister sieht das anders.

Das Bundesjustizministerium von Minister Heiko Maas (SPD) lehnt es trotz eines Votums des Ethikrats ab, die Strafbarkeit des Inzests einzuschränken. Das Ministerium verweist dazu auf Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die das Verbot des Verwandtenbeischlafs bestätigt hätten. "Vor diesem Hintergrund wird derzeit kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf gesehen", sagte eine Sprecherin am Mittwoch dem Tagesspiegel. Einvernehmliche geschlechtliche Beziehungen zwischen volljährigen Geschwistern sollen nach einer Empfehlung des Deutschen Ethikrats nicht mehr unter Strafe gestellt werden. Das Strafrecht sei nicht das geeignete Mittel, "ein gesellschaftliches Tabu zu bewahren", heißt es in dem Beschluss.

Hintergrund der Stellungnahme des Ethikrates ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte im April 2012, mit der das deutsche Inzestverbot für Geschwister gebilligt worden war. Die Straßburger Richter wiesen die Klage eines Mannes aus Leipzig ab, der wegen sexueller Beziehungen mit seiner Schwester verurteilt worden war. Die beiden Geschwister waren getrennt voneinander aufgewachsen und hatten sich erst als junge Erwachsene kennengelernt. Zwischen den beiden entwickelte sich dann eine Beziehung, zwischen 2001 und 2005 bekam das Paar vier Kinder.

Ethikrat spricht sich für Änderung aus

Die Mehrheit im Ethikrat sprach sich nun für eine Änderung des einschlägigen Strafrechtsparagraphen 173 aus. Das Strafrecht habe nicht die Aufgabe, "für den Geschlechtsverkehr mündiger Bürger moralische Standards oder Grenzen durchzusetzen, sondern den Einzelnen vor Schädigungen und groben Belästigungen und die Sozialordnung der Gemeinschaft vor Störungen zu schützen", hieß es in einer Erklärung.

Die Ethikrat-Mitglieder verwiesen zudem darauf, dass Geschwisterinzest in den westlichen Gesellschaften sehr selten zu sein scheine. Betroffene schilderten aber, wie schwierig ihre Situation angesichts der Strafandrohung sei. Dem Ethikrat seien auch ausschließlich Fälle bekannt geworden, in denen Halbgeschwister nicht gemeinsam aufgewachsen seien und sich erst im Erwachsenenalter kennengelernt hätten.

Neun Mitglieder des Rates erklärten in ihrem abweichenden Votum, dass sie eine "strafrechtseinschränkende Änderung oder gar Aufhebung" des Paragraphen 173 ablehnen. Sie sehen darin "ein irritierendes rechtspolitisches Signal, von dem eine Relativierung und Schwächung des verfassungsrechtlich legitimen und ethisch bedeutsamen Schutzgutes der Strafnorm" ausgehen kann.

Union kritisiert die Empfehlung des Ethikrates

Dem Deutschen Ethikrat gehören 26 Mitglieder an, die vom Bundestagspräsidenten je zur Hälfte auf Vorschlag des Bundestags und der Bundesregierung berufen werden. Darunter sind etliche Wissenschaftler aus verschiedenen Bereichen. Das Gremium gibt regelmäßig Stellungnahmen ab.

Aus der Union kam Kritik an der mehrheitlich beschlossenen Empfehlung des Ethikrates. Diese sei aus familienpolitischer Sicht "unverständlich", erklärte der famlienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg (CDU). Kinder und Jugendliche müssten sich auf das Tabu verlassen dürfen, "dass Sexualkontakte zwischen Eltern und Kindern sowie zwischen Geschwistern rechtlich verboten und gesellschaftlich geächtet sind". Die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), erklärte, die Abschaffung des entsprechenden Paragraphen wäre "ein falsches Signal". (mit AFP)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false