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Politik: ... die Waschmaschine heiratet

Das Sozialgericht Düsseldorf hat jetzt in einem mutmaßlich Epoche machenden Richterspruch festgestellt, dass die gemeinsame Nutzung eines Doppelbetts nebst nebenan befindlichem Badezimmer beileibe noch nicht die Existenz einer eheähnlichen Gemeinschaft begründet. Nun, der Sittenverfall in diesem Land – vielleicht sollte man erwähnen, dass es vor noch gar nicht so langer Zeit „in diesem, unserem Lande“ hieß – ist enorm.

Das Sozialgericht Düsseldorf hat jetzt in einem mutmaßlich Epoche machenden Richterspruch festgestellt, dass die gemeinsame Nutzung eines Doppelbetts nebst nebenan befindlichem Badezimmer beileibe noch nicht die Existenz einer eheähnlichen Gemeinschaft begründet. Nun, der Sittenverfall in diesem Land – vielleicht sollte man erwähnen, dass es vor noch gar nicht so langer Zeit „in diesem, unserem Lande“ hieß – ist enorm. Ein im Badezimmer vor sich hintrocknender Rasierpinsel, ein im Morgengrauen auf dem SatinLaken hastig liegen gelassenes Negligee - all das bedeutet heutzutage nichts mehr: Nichts! Nichts! Nichts!

Die sexuelle Freiheit, hat jetzt der renommierte Frankfurter Sexualwissenschaftler Volkmar Sigusch angemessen kulturpessimistisch festgestellt, sei nichts anderes, als die dem Privaten zugewandte Kehrseite einer zunehmenden Einengung ökonomischer Freiheitsräume durch den Siegeszug des Kapitalismus. Ähem, ja!

Interessanter als die Analyse scheinen uns ohnehin die Schlussfolgerungen zu sein, die Sigusch gezogen hat: Weil schon jetzt immer mehr Menschen aus egoistischen Gründen darauf verzichten, feste Bindungen mit ihren Artgenossen einzugehen, werden schon bald eingetragene Lebenspartnerschaften mit Haustieren im Trend liegen. Sigusch prophezeit erste Hochzeiten mit Dackeln oder Dobermännern schon „in wenigen Jahrzehnten“.

Danach könnten alle Dämme brechen, weil auch der Hang des Menschen zu den Dingen immer stärker wird. Vermählungen mit Waschmaschinen werden denkbar, mit Außenspiegeln, mit Staubsaugern, denen seit jeher eine erotische Anziehungskraft attestiert wird, kurz: Mit allem, was dem Menschen lieb und teuer geworden ist und von dem er sagt: Du sollst es gut haben, wenn ich nicht mehr bin!

Im besagten Düsseldorfer Fall wurde einer Frau Arbeitslosengeld II zugesprochen, weil eine eheähnliche Beziehung nicht bewiesen werden konnte. Tja, bei Männern weiß man nie. Um wie viel schwerer aber wäre es gewesen, wenn eine Lebenspartnerschaft mit der Waschmaschine auf dem Prüfstand gestanden hätte! Gab es da nicht jahrelange Treue, ausweislich des Lieferscheins? Und hat das Gerät sich je aus dem Haus bewegt, um über Nacht wegzubleiben oder sich frühmorgens und sehr heimlich wieder auf seinen Platz zu schleichen, auch schon mal ohne Rasierpinsel?

Wahrscheinlich werden schon bald rührselige Geschichten von Waschmaschinen zu hören sein, die behördlich gezwungen wurden, für den Unterhalt ihrer eingetragenen Lebenspartner aufzukommen. In Waschsalons werden sie stehen und über Hartz IV fluchen. Vbn

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