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1. Mai: NPD-Aufmarsch in Hannover verboten

Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot der Neonazi-Großdemonstration in Hannover bestätigt. Die Karlsruher Entscheidung erging ohne Begründung.

Von Frank Jansen

Die geplante Neonazi-Demonstration am 1. Mai in Hannover bleibt endgültig verboten. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot am Donnerstag gar nicht erst zur Entscheidung angenommen. Pressesprecherin Kesting sagte dem Tagesspiegel, dies sei ohne Begründung erfolgt. Der von den Neonazis gewünschte Erlass auf einstweilige Anordnung gegen das Demonstrationsverbot der Polizei habe sich damit erledigt.

Zuvor hatten bereits das Verfassungsgericht Hannover und das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg das Verbot bestätigt. Die Hannoveraner Polizei hatte den Aufmarsch untersagt, da zahlreiche gewaltbereite Neonazis zu erwarten waren. Außerdem hätte die Polizei nicht genügend zusätzliche Kräfte aus anderen Bundesländern anfordern können, da Rechtsextremisten in mehreren Städten, darunter auch in Berlin, für den 1. Mai Veranstaltungen angekündigt haben.

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