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Politik: „15 Prozent V-Leute in NPD-Vorständen sind zu viel“

Michel Friedman über rechte Spitzel und das Parteiverbot

Ein in Berlin verhafteter Neonazi war V-Mann des Brandenburger Verfassungsschutzes und möglicherweise am Vertrieb einer CD beteiligt, auf der dazu aufgerufen wird, Sie umzubringen. Ist das Problem von V-Leuten in der rechten Szene ein größeres Problem als nur eines des NPD-Verbotsverfahrens?

Grundsätzlich halte ich den Einsatz von V-Leuten hier für richtig. Aber dieser Fall zeigt: Die Richtlinien reichen nicht aus.

Die Richtlinien sind klar, V-Leute dürfen mit Straftaten nichts zu tun haben. Ist das Problem nicht, dass sich keiner daran hält?

Ein V-Mann, der Straftaten begeht oder daran beteiligt ist, muss ohne Wenn und Aber abgeschaltet werden. Das Ziel heiligt hier nicht die Mittel.

Sind V-Leute für Ermittlungen unter Rechtsradikalen unentbehrlich?

Der Staat muss sich wehren können, dazu gehören auch V-Männer. Aber je tiefer er in diese Szene einsteigt, umso klarer und eindeutiger muss er sich abgrenzen.

Bis zu 15 Prozent war die NPD-Führung mit V-Leuten durchsetzt. Ist das zu viel?

In jedem Fall. Nach meinem Dafürhalten haben V-Leute in den Vorständen der NPD überhaupt nichts zu suchen. Dort findet die politische Willensbildung der Partei statt. V-Leute müssen Beschlüsse mittragen, die eindeutig menschenfeindlich und demokratiefeindlich sind. Das darf nicht sein.

Könnten die V-Leute nicht darauf hinwirken, den Radikalismus zu dämpfen?

Dies ist nicht ihre Aufgabe. V-Leute sollen vor Straftaten warnen oder sie verhindern. Das ist alles.

Die n der V-Leute im NPD-Verfahren sollen nur gegenüber dem Gericht preisgegeben werden. Genügt das?

Ich war dafür, dass der Staat mit dem Verbot ein klares Zeichen setzt. Was dabei nun herausgekommen ist, beunruhigt mich. Aber wenn das Verfassungsgericht einen Weg zeigt, wie das Verfahren ohne Enttarnung der V-Leute rechtsstaatlich weitergehen kann, sollte dieser Weg beschritten werden.

Was juristisch möglich wäre, ist also auch politisch in Ordnung?

Das ist keine politische Frage. Es geht vor allem darum, der Verfassung gerecht zu werden. Sollte es dafür nötig sein, die Namen zu nennen, müssen diejenigen, die das Verfahren in Gang gesetzt haben, konsequent bleiben. Ein Scheitern des Verfahrens muss auf jeden Fall verhindert werden.

Das Gespräch führte Jost Müller-Neuhof.

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