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Gutachten: Am Energiekonzept ist noch viel zu regeln

Eine Studie und viele Interpretationen: Der Streit um Akw-Laufzeiten geht weiter. Wer will was?

Rainer Brüderle (FDP) und Norbert Röttgen (CDU) stehen vor einer Wand von Fernsehkameras und Fotoapparaten. Der Wirtschaftsminister und der Umweltminister wollen das Gutachten vorstellen, das die Basis für das Energiekonzept sein soll, welches die Regierung am 28. September beschließen will. Röttgen lächelt, als er davon spricht, die Minister setzten „leicht unterschiedliche Akzente“. Doch die meisten Journalisten haben nach der knapp halbstündigen Präsentation das Gefühl, dass die beiden ganz unterschiedliche Gutachten vorliegen haben. „Das Gutachten eröffnet seriösen Handlungsspielraum“, hieß es in Regierungskreisen. In einer Schlussfolgerung zumindest sind sie sich einig: Es ist technisch und wirtschaftlich möglich, die Klimaziele einzuhalten und die erneuerbaren Energien massiv auszubauen, ohne dass die Strompreise dramatisch steigen.

Was liest Brüderle aus dem Gutachten?

Für den Wirtschaftsminister geht aus dem Gutachten eindeutig hervor, dass der volkswirtschaftliche Nutzen am höchsten wäre, wenn die Laufzeiten für die Atomkraftwerke um 12 bis 20 Jahre verlängert würden. Aber nur, wenn die geringstmöglichen Nachrüstkosten unterstellt werden, die Brüderle für die Szenarien I A bis IV A (vier 12, 20 oder 28 Jahre Laufzeitverlängerung) vorgegeben hat. Legt man die Szenarien I B bis IV B zugrunde, die mit Röttgens Vorgaben für die Nachrüstung rechnen, kommt dabei eine kurze Laufzeitverlängerung von nicht mehr als 12 Jahren heraus. Brüderle hat keine Stellung dazu genommen, warum er einen „gebäudetechnischen Schutz vor Terrorangriffen mit Verkehrsflugzeugen“ (Röttgen) für nicht notwendig hält. Brüderle hält den Umstieg auf eine erneuerbare Energieversorgung bis 2050 jedenfalls für möglich. Dazu sei allerdings der Ausbau der Stromnetze notwendig. Es müssten Stromspeicher entwickelt und errichtet werden. Das ganze koste Zeit und Geld, sagte er. Auch die erneuerbaren Energien müssten auf dem Weg dahin „selbst Systemverantwortung übernehmen“. Übersetzt heißt das, dass Brüderle den Einspeisevorrang der erneuerbaren Energien ins Netz in Frage stellt. Das Energiewirtschaftliche Institut der Universität Köln (EWI), einer der drei Gutachter neben dem Prognos-Institut und der Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung (GWS), hat Brüderle schon im Frühjahr ein Gutachten vorgelegt, in dem es vorschlug, dass Windparks vom Netz genommen werden sollten, wenn gerade zu viel Strom produziert wird. Derzeit müssen Windkraftbetreiber dafür entschädigt werden, wenn ein Netzbetreiber sie von den Leitungen abklemmt. Für die Förderung der Gebäudesanierung und den Ausbau der Windparks im Meer brauche es jedenfalls mehr Geld, sagt Brüderle. Die Aufgabe beschrieb er so: „Das ist kein Sommerspaziergang im Siebengebirge, eher schon die Eigernordwand.

Was liest Röttgen aus dem Gutachten?

Dem Umweltminister ist wichtig festzuhalten, dass die Laufzeitverlängerungen allenfalls marginale Auswirkungen auf den Strompreis und auch auf den Ausstoß von Treibhausgasen haben. Das Gutachten sei lediglich eine Kostenbetrachtung aber keine volkswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Abschätzung, betonte er. Im übrigen seien die Exportchancen, die Wertschöpfung, die Marktanteile erneuerbarer Energien, und die Kosten des Klimawandels die Fragen, „die ich für wesentlich halte“. Diese Fragen haben Röttgen und Brüderle bei der Auftragsvergabe allerdings nicht gestellt. Röttgen wies darauf hin, dass die Gutachter bei der für die Atomenergie günstigsten Annahme – 28 Jahre Laufzeitverlängerung bei marginalen Nachrüstkosten – im Jahr 2050 einen um 1,8 Cent pro Kilowattstunde günstigeren Strompreis annehmen als im Referenzszenario ohne Laufzeitverlängerung. Allein zwischen 2008 und 2010 habe der Strompreis an der Leipziger Börse EEX aber zwischen drei und acht Cent geschwankt. „Das ist kein relevanter Unterschied“, sagte er. Und so sieht Röttgen das auch beim Kohlendioxid-Ausstoß. Ob die Laufzeiten um vier oder zwölf Jahre verlängert würden, bringe lediglich im Jahr 2030 einen marginalen Unterschied von 41,7 Prozent zu 42,9 Prozent CO2-Minderung aus der Energieerzeugung. Nach der Entscheidung über das Energiekonzept will Röttgen übrigens mit Brüderle im Siebengebirge wandern gehen. Schließlich liegt es in seinem Wahlkreis.

Was bedeutet das alles für das Energiekonzept der Regierung?

Das Gutachten hilft der Regierung bei ihren Entscheidungen kaum. Bis zum 28. September muss die Regierung sich darauf einigen, um wie viel die Strommenge für die Atomkraftwerke erhöht werden soll. Ist die Referenzgröße wie im Jahr 2000 die Annahme, dass ein Atomkraftwerk 95 Prozent der Zeit mit voller Kraft am Netz ist? Dann würden die Atomkraftwerke bei einer Laufzeitverlängerung von zehn Jahren eher 15 laufen, weil sie immer öfter vom Netz sind oder mit geringerer Kapazität laufen. Und wie hoch soll das Sicherheitsniveau der Anlagen sein? Ebenso ungeklärt ist die Frage, wie lang die Laufzeitverlängerung ausfallen darf, damit das Gesetz ohne Zustimmung des Bundesrats auch vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Bestand hat. Und dann ist da noch die Gewinnabschöpfung, über die seit Wochen gestritten wird. Abgesehen davon muss die Regierung die Frage beantworten, wie sie die Sanierungsquote im Altbau von einem Prozent jährlich auf zwei Prozent jährlich erhöhen will, wenn gleichzeitig das Gebäudesanierungsprogramm von 2011 an gedrittelt wird, wie das der Haushaltsentwurf vorsieht.

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