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Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach.

© imago/Metodi Popow/IMAGO/M. Popow

2,5 Milliarden Euro aus Beitragsgeldern: Krankenkassen erwägen Klage gegen Lauterbachs Reformpläne

Die Reformpläne von Karl Lauterbach gehen aus Sicht der Krankenkassen zunehmend in die falsche Richtung. Sie drohen mit Klage. In einem neuen Gutachten warnen auch die Länder vor Risiken.

| Update:

Im Streit um die Krankenhausreform erwägen die Krankenkassen juristische Schritte gegen die Bundesregierung. Anlass sind Pläne, den Umbau der Krankenhauslandschaft auch mit Mitteln aus der gesetzlichen Krankenversicherung zu finanzieren.

„Es werden munter weiter Lasten auf die Gesetzliche Krankenversicherung verteilt“, kritisierte die Chefin des Verbands der Ersatzkassen (vdek), Ulrike Elsner, im Gespräch mit der „Ärzte Zeitung“.

„Die angedachte Finanzierung des Klinikumbaus ist etwas, was Beitragszahlerinnen und Beitragszahler über Jahre hinweg massiv belasten würde“, fügte sie hinzu. Auf die Frage, ob die Kassen erwögen, dagegen zu klagen, antwortete Elsner mit einem klaren „Ja“.

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Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung habe eine verfassungsrechtliche Expertise bei der Staatsrechtlerin Dagmar Felix von der Universität Hamburg in Auftrag gegeben.

Der von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und den Ländern geplante Umbau der stationären Versorgung soll aus einem Transformationsfonds bezahlt werden, in den ab 2026 jedes Jahr unter anderem 2,5 Milliarden Euro aus Beitragsgeldern der Versicherten fließen sollen.

Allein aufgrund der Gesetzgebung zur Krankenhausreform rechnet die Gesetzliche Krankenversicherung daher für die Jahre bis 2027 mit einer Erhöhung um 0,3 Beitragssatzpunkte.

Auch aus den Ländern kamen weiter Einwände gegen das Vorgehen. Die bayerische Ressortchefin Judith Gerlach (CSU) kritisierte am Mittwoch eine Gefährdung der Versorgungssicherheit. „Viel zu viele Krankenhäuser müssen infolge seines Reformvorschlags ihr Leistungsangebot ganz erheblich verringern. Das ist unverantwortlich.“

Wenn Lauterbach sein Vorhaben nicht korrigieren sollte, werde Bayern vor dem Bundesverfassungsgericht dagegen klagen. Ein neues Gutachten im Auftrag von Bayern, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg ergab unter anderem, eine Gesetzesverabschiedung ohne Zustimmung des Bundesrates berge „das Risiko einer formellen Verfassungswidrigkeit“.

Lauterbach hab die Reform nicht mehr so angelegt, dass sie zustimmungsbedürftig ist, so Gerlach. Die vier Länder kritisieren Eingriffe in die Planungshoheit der Länder. Schleswig-Holsteins Ministerin Kerstin von der Decken (CDU), sagte, das Gutachten solle keine Blockadepolitik manifestieren. Sie forderte den Bund auf, Änderungsvorschläge der Länder ernst zu nehmen.

Der Vorstandsvorsitzende der Techniker Krankenkasse, Jens Baas, erklärte, die Reform nähere sich „immer mehr dem Kipppunkt, an dem keine Reform das kleinere Übel ist“. Das ursprüngliche Ziel, flächendeckend mehr Qualität durch sinnvolle Arbeitsteilung zwischen den Kliniken zu schaffen, gerate mehr und mehr in den Hintergrund.

Stattdessen entstünden immer mehr Kostenfallen für die Beitragszahler: „Beim Transformationsfonds sollen sie mit 25 Milliarden Euro einspringen, großzügige Zuschläge sollen hunderte Millionen Euro kosten und wenn die Einzelfallprüfung bei der Abrechnung wegfällt, wird es noch viel teurer.“

Die Bilanz von Baas: „Kommt die Reform so wie sie jetzt vorgesehen ist, sind die über 74 Millionen GKV-Versicherten doppelt gestraft, als Patientinnen und Patienten und als Beitragszahlende. Die Reform braucht dringend eine Kurskorrektur.(KNA, dpa)

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