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Politik: 600 Mark je Haftmonat - Opferverbände sehen Nachbesserungsbedarf

Ehemalige politische Häftlinge der DDR erhalten eine höhere Entschädigung: Der Bundestag beschloss am Freitag einstimmig, dass je Haftmonat künftig allen Betroffenen 600 Mark zustünden. Bisher erhielten ehemalige Häftlinge 300 Mark, wenn sie in den Westen gegangen waren, in der DDR Gebliebene bekamen 550 Mark.

Ehemalige politische Häftlinge der DDR erhalten eine höhere Entschädigung: Der Bundestag beschloss am Freitag einstimmig, dass je Haftmonat künftig allen Betroffenen 600 Mark zustünden. Bisher erhielten ehemalige Häftlinge 300 Mark, wenn sie in den Westen gegangen waren, in der DDR Gebliebene bekamen 550 Mark. Der für die neuen Länder zuständige Staatsminister im Kanzleramt, Rolf Schwanitz (SPD), sprach in der Debatte von einem "guten Tag für die Opfer". Die Neuregelung sei "längst überfällig". Er warf der alten Koalition von Union und FDP vor, sie habe die Opfer acht Jahre lang auf eine bessere Rehabilitierung warten lassen. Auch der Grünen-Parlamentarier Hans-Christian Ströbele betonte, die Vorgängerregierung hätte die Möglichkeit gehabt, die jetzt von Union und FDP geforderte "Ehrenrente" für die Betroffenen einzurichten. Eine solche Ehrenrente würde voraussichtlich mehr als eine Milliarde Mark kosten. Dieses Geld sei aber derzeit nicht vorhanden. Die PDS-Abgeordnete Petra Pau sagte, das Gesetz sei besser als seine Vorgänger, aber "schlechter, als es möglich gewesen wäre". Die geplante Neuregelung wird Schätzungen zufolge knapp 400 Millionen Mark kosten, die von Bund und Ländern gemeinsam getragen werden sollen.

Der Berliner CDU-Abgeordnete Günter Nooke gestand ein, es sei ein "Versagen der alten Bundesregierug", dass nicht mehr für SED-Opfer herausgekommen sei. Das bisher Geleistete stehe "in keinem Verhältnis zu dem, was nötig gewesen wäre". Rot-Grün warf er vor, das neue Gesetz nicht als einen weiteren Schritt zur besseren Entschädigung zu betrachten, sondern es zu einem Schlussgesetz machen zu wollen.

Opferverbände begrüßten die Erhöhung der Entschädigung zwar, nannten es aber enttäuschend, dass die Forderung nach einer Ehrenpension für SED-Verfolgte in Höhe von 1400 Mark keinen Widerhall finde. Eine solche wäre nach Ansicht der Verbände die Umsetzung der vom Bundestag schon grundsätzlich anerkannten Gleichstellung mit den Verfolgten des Nazi-Regimes. Mit Blick auf die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Ost-Renten, die viele Funktionäre besser stelle, beklagten Vertreter der Opferverbände mangelnde Rücksicht der Politik für die Interessen der SED-Opfer. Viele Entschädigungsberechtigte resignierten auch angesichts des bürokratischen und juristischen Aufwands, vor allem bei der Entschädigung wegen erlittener beruflicher Benachteiligung, die bis hin zum Anstellungsboykott gegangen sei. Diese SED-Opfer würden im Gegensatz zu Häftlingen auch jetzt ungenügend berücksichtigt. Nach Verbandsangaben sind bislang etwa 760 Millionen Mark an etwa 180 000 berechtigte Ex-Häftlinge geflossen, dagegen nur etwa 3,4 Millionen Mark an schätzungsweise 7000 beruflich Benachteiligte, deren Renten meist geringer seien als bei DDR-Normalbürgern.

Das Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, soll zum 1. Januar in Kraft treten. Die Länderkammer wird sich voraussichtlich am 17. Dezember mit der Vorlage befassen. Sie sieht auch eine Nachzahlung an Berechtigte vor, die schon eine Kapitalentschädigung nach altem Recht erhalten haben. Ferner sollen Hinterbliebene von Todesopfern unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Situation Leistungen von der Stiftung für politische Häftlinge erhalten können.

afk

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