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Politik: Abfindung oder Klage

Das Kündigungsschutzgesetz gilt seit 2004 erst in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern . Bisher lag die Schwelle bei fünf Mitarbeitern.

Das Kündigungsschutzgesetz gilt seit 2004 erst in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern . Bisher lag die Schwelle bei fünf Mitarbeitern. Die Neuregelung greift jedoch nur bei Neueinstellungen.

Existenzgründer können befristete Verträge bis zu einer Dauer von vier Jahren abschließen. Normalerweise dürfen befristete Verträge maximal zwei Jahre dauern. Kündigt der Arbeitgeber betriebsbedingt einem Arbeitnehmer, so kann er im Kündigungsschreiben eine Abfindung anbieten. Diese beträgt ein halbes Monatsgehalt pro Jahr Betriebszugehörigkeit. Der Arbeitnehmer hat das Wahlrecht, ob er die Abfindung akzeptiert oder Klage erhebt. Klagen gegen eine Kündigung müssen allerdings innerhalb von drei Monaten erhoben werden.

Die Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen wird auf vier Kriterien beschränkt: Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung. Ausnahmen sind möglich, wenn das Unternehmen „Leistungsträger“ halten will. ce

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