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Abgeordnetengesetz: Neue Sitten im Bundestag: Wer pöbelt, soll zahlen

Das Stören einer Bundestagssitzung wird für Abgeordnete teuer. Wer im Parlament massiv stört, soll künftig mit einem Ordnungsgeld von 1000 Euro belegt werden können – im Wiederholungsfall 2000 Euro.

Berlin - Auf diese Empfehlung zur Änderung des Abgeordnetengesetzes einigte sich der Bundestagsausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung mit überwiegender Mehrheit. Das teilte sein Vorsitzender Thomas Strobl (CDU) am Freitag mit. Nur die Linke stimmte dagegen. Die Änderung des Abgeordnetengesetzes muss nun noch vom Parlament verabschiedet werden.

Die Verschärfung der Ordnungsmittel betrifft nach Darstellung Strobls Verstöße „oberhalb des Ordnungsrufes und unterhalb des Sitzungsausschlusses“. Die Strafe soll vom jeweils sitzungsleitenden Präsidenten bei einer „nicht nur geringfügigen Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages“ festgesetzt werden können.

Dabei sei kontrovers diskutiert worden, ob auch die „Würde des Bundestages“ ausdrücklich in den Schutzbereich der neuen Ordnungsmaßnahmen aufgenommen werden soll, teilte Strobl mit. Während die Koalitionsfraktionen und die SPD dies letztlich bejahten, hätten die Grünen befürchtet, dass hiervon „auch Fragen der Kleiderordnung im Plenum“ erfasst werden könnten. Auch bei „nichtverbalen Ordnungsstörungen“, wie etwa dem Hochhalten von Transparenten im Plenum „oder sonstigem provokativem Verhalten“ kann der Präsident künftig das Ordnungsgeld verhängen.

Dies geschieht Strobl zufolge auch mit Blick darauf, dass die Regelung ebenfalls für die Bundesversammlung gilt, in der ein neues Staatsoberhaupt gewählt wird. (dpa)

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