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Die allermeisten Versicherten dürften ihr eigenes Konterfei eingeschickt haben. Doch stimmt die Zuordnung?

© dpa

Ärzte und Kassen: Bilderstreit um Gesundheitskarte

Die Kassenärzte schüren weiter Zweifel an der neuen elektronischen Gesundheitskarte, das Bundesgesundheitsministerium und die Krankenklassen wiegeln ab.

Die Kassenärzte haben ihren Frieden mit der neuen elektronischen Gesundheitskarte (eGK) noch immer nicht gemacht. Ein schon etwas angestaubtes juristisches Gutachten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat am Dienstag wieder für Aufregung gesorgt – beim Bundesgesundheitsministerium und den Krankenkassen. Es sind die alten Fronten, und es geht um ein altes Problem: das Konterfei des Versicherten, das auf jeder Karte sein muss. Dadurch soll gesichert werden, dass der Patient, der bei einem Arzt erscheint, auch mit seiner Karte im System angemeldet und damit bei den Kassen abgerechnet wird.

Gegen geltendes Recht?

Die zu Jahresbeginn für alle Versicherten eingeführte eGK verstößt nach Auffassung der KBV gegen geltendes Recht, weil die Kassen nicht überprüft hätten, ob das Bild, das ihnen jeweils zugeht, auch wirklich den Versicherten zeigt. Die Karte sei daher nutzlos. Rein rechtlich müssten die Karten wieder eingezogen oder nachgerüstet werden – ein nicht ganz billiges Unterfangen, und zudem ein nochmaliger Aufwand für alle Versicherten.

Hintergrund des Unmuts bei der KBV ist offenbar eine schriftliche Vereinbarung, nach der auch die Ärzte verpflichtet sind, die Identität der Karteninhaber zu prüfen – also letztlich zu vergleichen, ob das Gesicht der Patienten dem auf der Karte entspricht. Auf diese Vereinbarung wies das Bundesgesundheitsministerium am Dienstag nochmals hin. Eine Sprecherin fügte hinzu: „Die eGK verstößt weder gegen geltendes Recht noch ist diese nutzlos.“ Daten auf der Karte seien nicht gefährdet. Auch der Spitzenverband der Kassen reagierte verärgert: Die elektronische Gesundheitskarte sei „als eingeschränkter Identitätsausweis konzipiert gewesen, nicht vergleichbar mit Personalausweis oder Reisepass“, sagte eine Sprecherin. Aus Sicht der Kassen ist nicht ersichtlich, wer aus einem gefälschten Foto auf der Karte einen Vorteil hätte. Der Nutzer liefe Gefahr, nicht behandelt zu werden.

Sensible Daten

Die Kassenärzte wollen aber nicht klein beigeben und haben weiter Zweifel an der Karte. „Wir verdammen die eGK nicht in Bausch und Bogen“, sagte ein KBV-Sprecher. „Aber wir fordern die Krankenkassen auf, zu gewährleisten, dass die richtige Zuordnung der Daten zum Karteninhaber erfolgt.“ Das gelte auch für die vom Versicherten gelieferten Fotos. „Geschieht diese Überprüfung nicht, so sehen wir hier rechtliche Probleme, da ja insbesondere in Zukunft sensible Daten auf der Karte gespeichert werden sollen.“ Freilich dürften Versicherte, die Karten mit einem falschen Bild bekommen, das selbst reklamieren. (mit dpa)

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