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Politik: Ärzten wird die Praxisgebühr zu teuer

Gericht: Patienten müssen Mahngebühren nicht übernehmen – Mediziner fürchten um Zahlungsmoral

Berlin - Die Regelungen zum Eintreiben der Praxisgebühr bei säumigen Patienten sind durch ein Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf ins Wanken geraten. In einem Musterprozess entschied das Gericht am Dienstag zwar, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) die zehn Euro eintreiben dürfen. Jedoch brauchen Zahlungsverweigerer fällige Verwaltungs-, Gerichts- und Portokosten nicht zu zahlen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) kritisierte dies und kündigte an, die Inkassopflicht nun auf die Krankenkassen übertragen zu wollen.

Wenn säumigen Zahlern keine Strafe drohe, könne das „natürlich Auswirkungen auf die Zahlungsmoral haben“, sagte KBV-Sprecher Roland Stahl dem Tagesspiegel. Auch der Verband der Angestelltenkrankenkassen (VdAK) sieht ein „schlechtes Signal“ – und forderte den Gesetzgeber auf, das Sozialgerichtsgesetz zu ändern. „Wir wollen, dass der Schuldige die Kosten zu tragen hat und nicht der, der das Verfahren anstrengt“, sagte Sprecherin Michaela Gottfried. Die bisherige Regelung habe „etwas Schildbürgerhaftes“, sagte Stahl. Um die zehn Euro eines Patienten einzutreiben, entstünden Kosten von rund 165 Euro – „Geld, das dann der ambulanten Versorgung fehlt“. Laut KBV wären die Kosten für die Krankenkassen niedriger, weil die das Geld nicht für Dritte eintreiben müssten. Deshalb sollten sie das Inkassoverfahren oder dessen Kosten übernehmen, so Stahl. Der entsprechende Bundesmantelvertrag sei bereits gekündigt.

Die Kassen aber wehren sich. Wenn sie fürs Eintreiben zuständig würden, „wäre das nur eine Kostenverlagerung“, sagte AOK-Sprecherin Barbara Marnach. Das bisherige Modell habe sich auch bewährt. „Über 99 Prozent der Patienten zahlen anstandslos.“ Die Zahlungsmoral sei so gut, weil die Ärzte bisher selber ein Interesse daran hätten, das Geld zu bekommen.

Nach KBV-Schätzungen verweigerten bislang 337000 Patienten die Praxisgebühr. Im konkreten Fall hatte ein 49-Jähriger argumentiert, die Gebühr angesichts seines Nettoeinkommens von 1000 Euro nicht zahlen zu können. Das Gericht verurteilte ihn zwar zur Zahlung. Die deutlich höheren Mahn- und Gerichtskosten könnten dem Mann aber nicht aufgebürdet werden. Zugleich empfahlen die Richter, das Verfahren zum Eintreiben der Gebühren zwischen Ärzten und Krankenkassen neu zu regeln. Es sei „absurd und total unbefriedigend“, sagte Gerichtssprecher Volker Schwarz. Die nötige Klage beim Sozialgericht kostet die Ärzte pro Fall 150 Euro – das Fünfzehnfache des Streitwerts. „Dieser Wahnsinn muss ein Ende haben“, sagte der Vize-Vorsitzende der KV Nordrhein, Klaus Enderer. „Deshalb werden wir alle Energie aufwenden, um die Verantwortung loszuwerden.“ Vorbild sei die Regelung bei den Zahnärzten, wonach die Kassen die Gebühren einziehen müssen. Dagegen klagen die Kassen aber.

Im Gesundheitsministerium laufen bereits Gespräche über das „unangemessene Kostenverhältnis“ beim Eintreiben der Praxisgebühr. „Das Problem ist uns bewusst“, sagte eine Ministeriumssprecherin. „Jetzt ist es allerdings an der Selbstverwaltung, hier eine gangbare Lösung zu finden.“

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